Obwohl das Wort Mahnung eher negativ besetzt ist und nicht wenige Unternehmer sich davor scheuen, „gute alte Kunden“ an ihre Schulden zu erinnern, raten Experten, einen fälligen Betrag zeitnah anzumahnen. Schon aus Respekt sich selbst und der erbrachten Leistung gegenüber. Diese fünf Tipps können dabei helfen.
Tipp 1: Es gibt keine Formvorschrift
Eine Formvorschrift für eine Mahnung gibt es nach Aussage von Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso, nicht. Sie kann sowohl schriftlich (aufgrund der Nachweisbarkeit vorzuziehen) als auch mündlich erfolgen.
Leider ist die kostenfreie Vorschau auf den Artikel vorbei.
Als Abonnent können Sie auf krafthand.de den ganzen Artikel lesen.
Als Abonnent können Sie auf krafthand.de den ganzen Artikel lesen.