Ersatzteil
Lehrreicher Rechtsstreit über defekten DPF

Mangel oder bloßer Verschleiß?

Laut Rechtssprechung begründet alters- oder nutzungsbedingter Verschleiß grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche des Kunden. Bild: Schmidt
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Partikelfilter.

Die Frage nach der Haftung bei einem verstopften Dieselpartikelfilter war Anlass für einen Rechtsstreit. Es zeigt sich: Was Autofahrer oftmals als Mangel rügen, begründet tatsächlich nicht immer eine Haftung des Kfz-Betriebs.

Sind gewisse Abnutzungserscheinungen an einem Fahrzeug ein Mangel (= Gewährleistung) oder ist das bloßer Verschleiß (keine Gewährleistung)? Über diese Frage streiten sich in der Praxis immer wieder Kfz-Betriebe und Kunden. Was Autofahrer oftmals als Mangel rügen, begründet tatsächlich nicht immer eine Haftung des Kfz-Betriebs.

In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Schleswig (Az. 11 U 73/18) ging es um einen sieben Jahre alten Mazda 5. Der Wagen hatte eine Laufleistung von rund 151.000  km. Der Fahrer hatte ihn zu einem Kaufpreis von 5.950  Euro vom Kfz-Betrieb erworben. Elf Wochen nach der Übergabe des Autos (Juli 2014) bemängelte der Kunde, dass die Abgaskontrollleuchte aufleuchtete.


Leider ist die kostenfreie Vorschau auf den Artikel vorbei.

Als Abonnent können Sie auf krafthand.de den ganzen Artikel lesen.