Getunte Pkw-Räder im 10-Speichen-Design
Fahrzeugtuning

Manchmal ist ein Änderungsgutachten notwendig

Neue Räder? Selbst einfache Veränderungen können ein Änderungsgutachten nach Paragraf 19 StVZO erfordern. Bild: TÜV Süd

Teilegutachten, ABE, EU-Typgenehmigung: Nicht wenige Anbieter von Tuning-Lösungen werben mit dem sorglosen Umbau. Dennoch ist häufiger als gedacht ein Änderungsgutachten nötig, selbst wenn scheinbar alle Voraussetzungen für den Umbau schon erfüllt sind. Regulatorische Hürden setzt dabei nicht nur der Paragraf 19 StVZO.

Fahrwerk, Auspuff, Body – die Tuningszene boomt. Dementsprechend riesig ist das Angebot an kompletten Kits, um Fahrzeuge aufzuhübschen. Die entsprechenden Anbieter vermitteln dabei nicht selten den Eindruck, als sei der Umbau völlig problemlos und als seien alle Voraussetzungen für den Umbau erfüllt – auch was rechtliche Vorgaben angeht.

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