Scheinwerfertuning
Was der TÜV Süd rät, um Ärger und Strafen zu vermeiden

Lichttuning mit Prüfzeichen

Kein Problem gibt es beim Nachrüsten von Lampen für mehr Licht, solange sie ein Genehmigungszeichen tragen. Bild: TÜV Süd

Das Tuning von Leuchten und Scheinwerfern ist bei deutschen Autofahrern nach wie vor sehr beliebt. Im Internet und im Handel gibt es entsprechende Auf- und Nachrüstsätze, aber nicht alles ist legal.

Wer sich nicht penibel an die Vorschriften hält, dem drohen laut den Experten vom TÜV Süd Bußgeld und Ärger mit der Versicherung oder es erlischt gar die Betriebserlaubnis. Nicht genehmigte Lampen sind zudem ein erheblicher Mängel bei der Hauptuntersuchung.

Grundsätzlich müssen der Prüforganisation zufolge Scheinwerfer und Leuchten am Fahrzeug genehmigt sein und ein entsprechendes Prüfzeichen tragen. Das gilt auch für die Lichtquelle selbst. Glühlampen in den Scheinwerfern dürfen nämlich nicht einfach so gegen LED-Leuchtdioden ausgetauscht werden, auch wenn der Sockel passt und alles funktioniert.


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