AU-Gerätekalibrierung

Leser fragt, die Redaktion antwortet

Bild: AVL Ditest
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Abgasuntersuchung.

Kürzlich erhielt die Redaktion eine Anfrage des Lesers Georg Obermayer, Inhaber der Werkstatt Kfz-Obermayer im bayerischen Flintsbach. Und zwar hatte der Kfz-Profi Fragen zum Thema Kalibrierung von AU-Geräten.

1.) Der Leser hat einen Bosch-AU-Tester, der bei der Kalibrierung die Werte der Genauigkeitsklasse 0 erfüllt, jedoch laut Homologation offiziell nur der Genauigkeitsklasse 1 entspricht. Darf dieses Gerät dann für Euro-6-Fahrzeuge zum Einsatz kommen oder nur, wenn es vom Hersteller eine offizielle Aufrüstung auf die Klasse 0 gibt?

2.) Was ist, wenn ein Gerät von Hause aus für die Genauigkeitsklasse 0 homologiert ist, beim Kalibrieren jedoch nur die Klasse 1 erfüllt? Darf dieses Gerät ohne Nachjustage weiter benutzt werden für Euro-5-Autos oder älter (für die würde ja Genauigkeitsklasse 1 ausreichen), oder ist es generell nicht mehr einsatzbereit, egal an welchen Fahrzeugen geprüft wird?

Auf Nachfrage der Redaktion antworten die Experten der DIQ-Zert, einem Kalibrierlabor, mit dem die KÜS kooperiert, dazu Folgendes:

 zu 1.) Eine Nutzung eines AU-Geräts mit der Genauigkeitsklasse 0 ist nur möglich,     wenn die Baumusterzulassung des Gerätes dies auch beschreibt. Im Klartext: Das Gerät des Lesers kann nur dort verwendet werden, wo die Genauigkeitsklasse 1 ausreicht. Eine Aufrüstung durch den Hersteller ist zwar prinzipiell möglich, muss allerdings gesondert erwirkt werden und führt auf Grund der notwendigen Konformitätsprüfung bei der Kalibrierung dazu, dass die bereits durchgeführte Kalibrierung ihre Gültigkeit verliert.

zu 2.) Das AU-Gerät ist dann leider generell nicht mehr einzusetzen, da es in der Konformitätsprüfung durchgefallen ist und davon ausgegangen werden muss, dass ein Defekt vorliegt und dadurch nicht mehr von einer dauerhaft ordnungsgemäßen Messung ausgegangen werden kann.