Lichttechnik

LED-Nachrüstlampe für Frontscheinwerfer

Der Unterschied zwischen der LED-Nachrüstlösung (links) und der originalen Beleuchtung lässt sich deutlich erkennen. Bilder: Guranti

Mit den neuen Night-Breaker-LEDs bietet der Münchner Lichtexperte jetzt seine zugelassenen LED-Ersatzlampen an, um die Halogen-Frontbeleuchtung bestimmter Gebrauchtwagenmodelle auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. KRAFTHAND hat sich darüber bei Osram informiert.

Das Licht der Night-Breaker-LED leuchtet laut Osram dreimal heller als es die gesetzlichen Mindestanforderungen vorschreiben und ist farblich mit Tageslicht vergleichbar. Eine LED-Lampe brennt zudem fünfmal länger als eine Halogenlampe, ist dadurch seltener zu tauschen und verbraucht auch weniger Energie.

Wer bisher seinen Wagen auf LED-Technologie umrüsten wollte, hatte hierzulande nur die Möglichkeit, den kompletten Scheinwerfer zu wechseln. Die Kosten für die Bauteile sowie für Umrüstzeiten sind je nach Fahrzeugmodell aber meist sehr hoch. Und Billiglampen aus dubiosen Internetkanälen haben in Deutschland keine Zulassung, wie sie die Zulassungsbehörde des Bundesverkehrsministeriums, das KBA, vorschreibt. Hinzu kommt, dass nach deren Einbau die Betriebserlaubnis sowie der Kfz-Versicherungsschutz des Fahrzeugs erlöschen.

KBA erteilt Zulassung

Die LED-Retrofit-Lösung aus dem Hause Osram hat als LED-Nachrüstlampe die umfangreichen Prüfverfahren des TÜV Süd für den deutschen Markt bestanden und besitzt deshalb eine Straßenzulassung im Sinne einer Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG). Das KBA hat sie für die H7-Ersatzlampen im Abblendlicht erteilt. Der Anbieter erklärt, für das Projekt knapp zwei Jahre gebraucht zu haben, um eine Zulassung zu erhalten.

Derzeit bezieht sich die Genehmigung für das Abblendlicht auf einige gängige und ausgewiesene Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind. Dazu zählen Modelle von Audi, BMW, Fiat, Ford, Opel, Peugeot, Škoda und Volkswagen. Die aktuelle Liste gibt es unter www.osram.de/LEDcheck, sie wird kontinuierlich erweitert.

An einer Zulassung für eine Fernlichtanwendung, für die allerdings separate Test- und Zulassungsverfahren erforderlich sind, arbeitet der Lichtspezialist bereits, ebenso für H4-Ersatzlampen.