Lebenslange Garantie für Volvo-Ersatzteile
„Mit Volvo bleiben Autofahrer in jeder Hinsicht auf der sicheren Seite.“ Mit diesem Slogan weisen die Skandinavier in einer Pressemitteilung darauf hin, dass der Autobauer ab sofort in Deutschland eine lebenslange Garantie auf seine Originalersatzteile gewährt. Branchenweit, so heißt es weiter, sei dies ein einzigartiges Angebot, gerade für Besitzer älterer Fahrzeuge. Schon damit ist die Stoßrichtung klar: Man will Fahrer älterer Volvo länger an seine Vertragspartner binden. Beim Autobauer selbst klingt das natürlich etwas anders.
Die Beweggründe
Die Begründung von Volvo für die Einführung der lebenslangen Garantie liest sich so: „… Gerade nach Ablauf der eigentlichen Fahrzeuggarantie und mehreren Jahren anschließender, oftmals intensiver Nutzung scheuen viele Autofahrer kostspielige Investitionen in ihren Pkw. Lohnt sich die Installation oder Erneuerung überhaupt noch oder doch besser ein neues Auto kaufen? Mit dem branchenweit einzigartigen Versprechen, das Volvo in Deutschland als einem der ersten europäischen Märkte einführt, nimmt sich die Premium-Marke dieser Sorge an. Die Entscheidung für eine kostenintensive Reparatur fällt leichter, weil Kunden keine bösen Überraschungen fürchten müssen. Treten später Fehler und Probleme mit dem Ersatzteil auf, kommt Volvo für die Kosten inklusive Einbau auf …“
Natürlich ist die Kostenübernahme an bestimmte Bedingungen geknüpft. So müssen die Teile zwingend bei einem Volvo-Partner gekauft und eingebaut werden. Als Gegenleistung gibt es das Versprechen, „die gleiche Reparatur nicht nochmals bezahlen zu müssen“. Demnach gilt: Fallen eingebaute Ersatzteile aufgrund eines Material- oder Herstellungsfehlers und nicht wegen eines normalen Verschleißes aus, ist deren Austausch kostenlos – und das auch Jahre nach dem Einbau und ohne Kilometerbegrenzung, so das Unternehmen weiter.
Nicht uneingeschränkt, nicht übertragbar
Selbst wenn es in Sachen Laufzeit und Laufleistung keine Beschränkungen gibt, uneingeschränkt gilt die lebenslange Garantie freilich nicht. So behält sich das Unternehmen vor, bei fehlender oder unsachgemäßer Wartung sowie fehlerhafter Handhabung die Garantie zu versagen. Verschleißteile wie etwa Zahnriemen Bremsbeläge, Zündkerzen, Batterien, Filter, Wischerblätter, Reifen, Leuchtmittel, Kupplungen etc. sind sowieso und von vornherein ausgenommen (mehr dazu hier).
Außerdem fällt beim Durchlesen der Vertragsbedingungen auf: Übertragbar an Dritte ist die lebenslange Ersatzteilgarantie nicht. Sprich, wenn ein Austausch einer defekten Komponente erfolgte und der Besitzer verkauft seinen Wagen im Anschluss, dann profitiert der neue Eigentümer nicht vom lebenslangen Garantieversprechen. Warum eigentlich nicht? Auf Anfrage erklärt ein Sprecher gegenüber KRAFTHAND, dass die neue Garantie ein freiwilliges Versprechen des Herstellers ist und „eine persönliche, an den Fahrzeugbesitzer gerichtete Zusatzleistung“ darstellt, die wie erwähnt bei einem Fahrzeugverkauf verfällt. Worauf der neue Besitzer jedoch Anspruch hat, ist eine Sachmängelhaftung und eine einjährige Gewährleistung auf die vom Vorgänger veranlasste Reparatur, so wie es der Gesetzgeber sowieso vorgibt.
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