Full-pay-out, operatives oder Financial-Leasing – die Finanzbranche verpackt ihre Angebote oft mit klangvollen Anglizismen. Klarheit herrscht selten. Vor allem beim Anlagenleasing zählen maßgeschneiderte Pakete, die auch Zins- und Steuereffekte berücksichtigen. KRAFTHAND stellt die gängigsten Leasingmodelle im Überblick vor.
Seit einigen Jahren – so die Werbung – scheint Mobilität auch im Hochpreissegment für jeden erschwinglich. Nicht umsonst kann ein Stuttgarter Sportwagenhersteller auf eindrucksvolle Zuwachsraten in seinem Leasing- und Finanzierungsgeschäft blicken. Gleichwohl erscheinen solche Angebote für den privaten Kunden auf den zweiten Blick nicht immer vorteilhaft. Für den gewerblichen Kunden und auch für den Kfz-Profi lässt sich dagegen – in bestimmten Konstellationen – ein anderes Bild nachzeichnen.
Denn: Anlagen, Maschinen und Gegenstände, welche der Werkstatt selbst dienen (siehe auch Grafik 1), werden mit ihren Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung des Kfz-Betriebs erfasst. Diese Kosten beeinflussen letztlich das steuerliche Ergebnis des Betriebs.
Je höher also diese ausfallen, desto geringer ist tendenziell die steuerliche Belastung. Diese Annahme gilt gleichwohl nicht uneingeschränkt, denn zum einen müssen den Kosten auch entsprechende Umsätze beziehungsweise Erträge gegenüberstehen. Zum anderen darf der daraus erzielende positive Steuereffekt nicht durch die Mehrkosten eines solchen Modells komplett aufgezehrt werden. Sowohl die Mehrkosten als auch die möglichen Auswirkungen auf das steuerliche Ergebnis sind vom jeweils gewählten Leasing- oder Finanzierungsmodell abhängig.
Leasing oder Finanzierung
Während das Leasing (‚to lease’ heißt mieten oder pachten) in der Grundkonstellation einem Miet- oder Pachtvertrag ähnelt und deswegen die Leasingraten komplett als Aufwand gebucht werden können, steht im Fall einer Finanzierung der Geldbeschaffungsgedanke im Vordergrund. Die dafür zuständige Bank überweist dem Kunden oder dem Händler den Geldbetrag, der im Kaufvertrag vereinbart wurde.
Folglich liegen diesem Modell grundsätzlich zwei Verträge vor: nämlich neben dem Geldbeschaffungs- bzw. Darlehensvertrag zum Beispiel ein mit dem Autohaus abgeschlossener Kaufvertrag über ein Fahrzeug. Ein Unternehmer, der die Finanzierungsvariante beansprucht, kann nunmehr die Darlehenszinsen und die Abschreibung für das Fahrzeug als Aufwand in seine Gewinn- und Verlustrechnung aufnehmen.
Da bei der Wahl des jeweiligen Modells durchaus auch bilanz- und steueroptimale Ziele im Vordergrund stehen, werden inzwischen von vielen Leasinggesellschaften die Grundformen mit zahlreichen Varianten und Optionen angereichert. Darüber hinaus verschwimmen zunehmend die Grenzen zwischen Leasing und Finanzierung, sodass auch der Gesetzgeber in zahlreichen Normen Leasing und Finanzierung gleichsetzt. KRAFTHAND stellt im Folgenden die häufigsten Typen des Leasing dar, welche je nach Fallgestaltung mehr oder weniger stark von Finanzierungselementen beeinflusst werden.
Voll-und Teilamortisation
Das Vollamortisationsmodell zeichnet sich dadurch aus, dass der Leasinggeber bereits nach der Grundmietzeit seine Kosten durch eine entsprechend hohe Leasinggebühr erwirtschaftet (sogenanntes Full-pay-out), dem Teilamortisationsmodell gelingt diese Zielsetzung nicht (Non-pay-out). Das Risiko, noch vorhandene Kosten nicht mehr durch entsprechende Einnahmen zu kompensieren, steigt mit dieser Variante an. Deswegen ähnelt das Non-pay-out-Modell eher einer Pacht oder Miete, denn der Leasinggeber kauft den Leasinggegenstand auf eigene Kosten an und vermietet ihn weiter. Begrifflich liegt dann ein operatives Leasing vor. Operativ deswegen, weil die Laufzeiten des Leasingvertrags relativ kurz sind (in der Regel zwei bis drei Jahre) oder als jederzeit kündbar ausgestaltet werden.
Das zuerst genannte Vollamortisationsmodell wird eher dem sogenannten Financial- oder Finanzierungsleasing zugerechnet. Das Risiko der Investition wird dem Leasingnehmer weitergereicht. Dies erreicht der Leasinggeber dadurch, indem er mittel- und langfristige Verträge abschließt oder die Kündigung während der Grundmietzeit ausschließt (siehe auch Grafik 2).
Vertragsverlauf – zusätzliche Optionen
Die Transparenz der jeweiligen Modelle leidet darüber hinaus unter den unzähligen Möglichkeiten, die der Leasinggeber zusätzlich anbietet. Neben variablen Raten, zu denen auch die sogenannte Ballonrate gehört (entspricht einem hohen Betrag am Ende der Laufzeit), widmen sich die Vertragsparteien im Bereich des Anlagenleasing (siehe auch Grafik 1) insbesondere der Leasingdauer und der danach anschließenden Verwertung des Leasingguts (siehe auch Grafik 3).
Bilanzierung und Steuerwirkung
Die steuerliche Wirkung des Leasing hängt für den Kfz-Profi davon ab, welches Modell von ihm gewählt beziehungsweise vom Leasinggeber angeboten worden ist. Das operative Leasing zeichnet sich dadurch aus, dass sämtliche Raten als Sofortaufwand in die Gewinn- und Verlustrechnung des Leasingnehmers, etwa dem Kfz-Profi, eingehen. Der Leasinggegenstand dagegen wird beim Leasinggeber bilanziert.
Beim Finanzierungsleasing müssen in der Regel sowohl das Finanzierungsdarlehen als auch der Kaufgegenstand in der Bilanz des Leasingnehmers ‚aktiviert’ werden. In der Gewinn- und Verlustrechnung des Kfz-Profis werden dann lediglich die fälligen Zinsanteile innerhalb der Leasingraten und die Abschreibung des Investitionsguts aufgenommen (siehe auch Grafik 4).
Vor- und Nachteile individuell abwägen
Ob sich eine Finanzierung beziehungsweise Leasing für den einzelnen Kfz-Profi rechnet, lässt sich pauschal nicht beantworten. Deren Vorteile liegen für ihn auf der Hand: Der Werkstattinhaber kann bei wichtigen Maschinen oder Werkzeugen (zum Beispiel Testgeräte) stets mit den aktuellsten Entwicklungen Schritt halten. Außerdem sind beim operativen Leasing die Leasingraten als Aufwand sofort steuerwirksam.
Andererseits darf auch die negative Seite des Leasing nicht außer Acht gelassen werden: Der Kfz-Profi darf zwar die Gerätschaften nutzen und ist für deren Erhalt verantwortlich, zivilrechtlicher Eigentümer bleibt aber über die gesamte Laufzeit die Leasinggesellschaft beziehungsweise der Hersteller. Zudem können die höheren Kosten, welche das Leasing auszeichnet, den positiven Steuereffekt komplett aufzehren. Denn die Leasingkosten setzen sich schließlich aus den Herstellungskosten für den Leasinggegenstand, den Finanzierungskosten und den Leasinggesellschaftskosten zusammen.