Seit fast sieben Jahren sind die sogenannten Feinstaubplaketten in den Farben rot, gelb und grün in den Windschutzscheiben zu sehen. Wer mit seinem Fahrzeug in eine als Umweltzone gekennzeichnete Region einfahren will, muss seine Berechtigung dazu mit der entsprechenden Plakette nachweisen. Die Farbe richtet sich nach der Emissionsklasse und bei Dieselfahrzeugen zusätzlich noch nach der jeweiligen Partikelminderungsstufe.
Ende November 2013, also in wenigen Wochen, wird die Plakette jetzt auch für die Prüfingenieure der Kfz-Überwachungsorganisationen interessant. Darauf weist die KÜS hin. Die Prüfplakette ist dann auch bei der Hauptuntersuchung zu kontrollieren. Bisher war dies nicht der Fall.
Wenn jetzt eine Feinstaubplakette in der Windschutzscheibe klebt, muss sie gut leserlich sein und das korrekte aktuelle Kennzeichen des Fahrzeuges im dafür vorgesehenen Feld aufweisen. Ist dies nicht der Fall, so vermerkt der Prüfingenieur einen geringen Mangel. Plaketten mit der falschen Farbe, also in unzulässiger Weise nicht der Emissionsklasse des Fahrzeuges entsprechend vergeben, sind als erheblicher Mangel zu vermerken. In diesem Fall führt dies unweigerlich zur Verweigerung der neuen HU-Plakette.
Welche Feinstaubplakette das eigene Fahrzeug erhalten kann, lässt sich unter anderem mit dem sogenannten Feinstaubrechner auf www.kues.de ermitteln.