Personalmanagement

Kündigung per WhatsApp

Die Übersendung eines unterschriebenen abfotografierten Kündigungsschreibens per WhatsApp führt nicht zu einer wirksamen Beendigung eines Arbeitsvertrags. Vielmehr sollte das Dokument einer Landgerichtsentscheidung nach persönlich oder durch Posteinwurf zugestellt werden. Bild: Rymden – stock.adobe.com

Warum das Arbeitsverhältnis nicht mit einem Foto per Messengerdienst beendet werden kann.

Kfz-Unternehmer, die einem Angestellten kündigen möchten, sollten das entsprechende Schreiben nicht einfach fotografieren und per WhatsApp an den Empfänger senden. „Dies führt nicht zu einer wirksamen Kündigung eines Arbeitsvertrags“, sagt der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA (Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte) und verweist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München im Oktober 2021 (Az. 3 Sa 362/21).

In dem Fall hatte der Arbeitgeber dem Mitarbeiter das Bild der in Papierform ausgefertigten und unterschriebenen Kündigungserklärung per WhatsApp zugeschickt. Eine Zusendung des Kündigungsschreibens per Post oder eine persönliche Übergabe erfolgte laut Henn nicht. Der Arbeitnehmer klagte dagegen mit der Begründung, dass ihm keine schriftliche Kündigungserklärung zugegangen sei.


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