
Dürfen Werkstattunternehmer Mitarbeitern wegen privaten Verhaltens ohne Weiteres kündigen? Die arbeitsrechtliche Lage erläutert der Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Michael Fuhlrott vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA). „Das, was ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht, ist grundsätzlich dessen Privatsache“, sagt der Experte. Ein Arbeitnehmer schulde lediglich seine ordnungsgemäße Arbeitsleistung, aber kein Wohlverhalten in der Freizeit. Das gelte selbst in krassen Fällen.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer fristlosen Kündigung seien aber immer dann möglich, wenn der Arbeitnehmer bei seiner außerdienstlichen Handlung einen Bezug zum Arbeitsverhältnis herstellt.
Als Abonnent können Sie auf krafthand.de den ganzen Artikel lesen.