Kurz vor der Bundestagswahl im September 2017 hat der Gesetzgeber beschlossen, die AU auf neue Füße zu stellen. KRAFTHAND berichtete mehrmals dazu und hat in Ausgabe 22/2017 ab Seite 48 die entsprechenden technischen Mitteilungen dazu veröffentlicht. Wie in der Branche inzwischen hinlänglich bekannt, sind die drei Kernpunkte der neuen AU-Richtlinie, dass:
- ab 1. Januar 2018 wieder grundsätzlich am Endrohr zu messen ist,
- ab 1. Januar 2019 strengere Grenzwerte gelten,
- ab 1. Januar 2021 ein Verfahren zur Partikelzählung eingeführt wird.
Da es aufgrund der kurzen Frist nicht alle AU-Gerätehersteller geschafft haben, bis Ende 2017 ihre Software auf den neuen Leitfaden 5.01 upzudaten, können die Nutzer solcher Geräte dennoch weiterhin Abgasuntersuchungen vornehmen, wenn sie die Endrohrprüfung manuell einleiten.
Basis dafür ist die hier abgedruckte und bis 31. Dezember 2018 gültige Übergangsregelung aus dem erst am 31. Dezember erschienenen Verkehrsblatt 24/2017.
Über folgenden Link, steht allen Abonnenten der KRAFTHAND eine PDF zum Download parat, die den Wortlaut der Übergangsregelung aus dem Verkehrsblatt 24/2017 Eins zu eins wiedergibt.
Außerdem druckt KRAFTHAND diese Technischen Mitteilung in der Ausgabe 3-4/2018 ab.