KRAFTHAND-Kommentar: Verwirrspiel um die HU-Scheinwerferprüfrichtline

Auf der Automechanika waren die Unklarheiten zur HU-Scheinwerferprüfrichtlinie und die Vorgaben für einen korrekten Prüfplatz an vielen Ständen Gesprächsthema. Am KRAFTHAND-Stand interviewte Chefredakteur Torsten Schmidt den Präsident des Verbands der Werkstattausrüster (ASA) Frank Beaujean zum aktuellen Stand. Bilder: Schmidt, Ledermann

Es grenzt schon fast an eine Farce, was seit geraumer Zeit rund um die künftige HU-Scheinwerferprüfrichtlinie abläuft. Es wird gerätselt. Es wird gemutmaßt. Es wird mit Halbwissen argumentiert. Die einen sagen, der Startzeitpunkt der Richtlinie verschiebe sich vom 1. Januar 2017 auf Mitte 2018. Andere wiederum wollen gehört haben, dass die Toleranzen für die Aufstellflächen aufgeweicht würden.

Aufgrund der vielen Fragen und Unsicherheiten rund um die Scheinwerferprüfrichtlinie haben wir schon in der KRAFTHAND 13/14 vom 16. Juli ausführlich darüber berichtet und Licht ins Dunkel gebracht. Allerdings gibt es immer wieder neue ‚Gerüchte‘ um Änderungen und Verschiebungen, sodass die HU-Scheinwerferprüfrichtlinie auch auf der Automechanika häufig Thema bei Diskussionen in den Messehallen war.

Kfz-Profis, die die Leitmesse dazu nutzen wollten, um sich über HU-konforme Scheinwerferprüfplatze zu informieren, bekamen aber nirgends definitiv und verbindlich zu hören, was jetzt Sache ist. Ganz einfach deshalb, weil selbst Anbieter von Prüfplatzequipment und Scheinwerferprüfgeräten wegen der (vermeintlich) strittigen Punkte der Richtlinie verunsichert sind.

Das ist der aktuelle Stand
Fakt ist: Keiner unserer Gesprächspartner auf der Automechanika konnte auf ein offizielles Papier verweisen, das über eine Änderung der Toleranzen oder eine Verschiebung des Einführungstermin informiert. Und solange es nichts Offizielles gibt, muss man davon ausgehen, dass ab 1. Januar 2017 die neue Richtlinie gültig ist. Das bedeutet: HU-Scheinwerferprüfplätze in Kfz-Betrieben, bei denen nach diesem Zeitpunkt die Stückprüfung fällig ist, müssen die neuen Vorgaben erfüllen. Werkstätten, deren Prüfplatz zuvor abgenommen wurde, dürften demnach noch etwas Zeit haben, da die Stückprüfung nur alle zwei Jahre ansteht.

Und was ist mit Kfz-Betrieben, die schon einen Prüfplatz nach den neuen Vorgaben eingerichtet haben? Da niemand wirklich damit rechnet, dass sich die Toleranzen verschärfen, sind sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Würden die Toleranzen nämlich aufgeweicht, hätten diese Werkstätten die Vorgaben übererfüllt.

Aber was sollen Werkstätten tun, die eigentlich investieren möchten jedoch verunsichert sind?  Frank Beaujean, Präsident des Verbands der Werkstattausrüster (ASA), gibt darauf und auf weitere Fragen rund um die HU-Scheinwerferprüfrichtlinie im KRAFTHAND-Interview auf Youtube Antworten.

Torsten Schmidt
Chefredakteur der KRAFTHANDtorsten.schmidt@krafthand.de

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Kommentieren Sie als Gast oder melden Sie sich mit Ihrem Krafthand Medien Benutzerkonto an.
Erforderliche Felder sind mit * markiert