

Kostenvoranschläge sind an der Tagesordnung. Das Ärgerliche: sie machen Arbeit und bringen oft kein Geld, wenn kein Auftrag folgt. In diesem Zusammenhang liegt der Gedanke nahe, sich Kostenvoranschläge bei nicht erteiltem Auftrag vergüten zu lassen. Doch ist das rechtens? Und muss sich an den kalkulierten Preis gehalten werden?
Suchen Kunden eine Kfz-Werkstatt auf, lassen sie sich häufig zunächst nur einen Kostenvoranschlag erstellen – schließlich will man wissen, was es kostet. Egal ob Reparatur, Unfallschaden oder Tuning, aus der Kfz-Praxis sind Kostenvoranschläge nicht mehr weg zudenken. Kommt es dann aber nicht zu einer Reparatur oder übersteigen die tatsächlichen Kosten die ursprünglich veranschlagten, ist Streit zwischen dem Kunden und der Werkstatt vorprogrammiert. Die drei häufigsten Fragen zur Vergütung, Verbindlichkeit und zur Überschreitung beantworten wir im Nachfolgenden.
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