Krafthand veröffentlicht alle für das Ausführen der AU, AUK, HU, GSP/GAP und SP relevanten Auszüge aus dem Verkehrsblatt. Darüber hinaus informieren wir über wichtige Veränderungen im gesetzlichen Regelwerk, die Ihre tägliche Betriebspraxis betreffen.
Im Verkehrsblatt 13/2022 hat der Gesetzgeber eine Korrektur der Richtlinie für die Anwendung, Beschaffenheit und Prüfung von Bremsprüfständen vorgelegt. Denn nach der im Juli 2021 erfolgten Veröffentlichung der ab 1. Juli 2022 umzusetzenden Bremsprüfstands-Richtlinie gab es fachliche Diskussionen. Angefacht wurden diese unter anderem von Experten diverser Hersteller von Bremsprüfständen beziehungsweise vom Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen (ASA), die von den Vorgaben der Richtlinie in erster Linie betroffen sind und diese umzusetzen haben.
Demzufolge sind bei der jetzigen Richtlinienkorrektur bestimmte Formulierungen geändert und einige Ergänzungen vorgenommen worden.
Wichtig für die Werkstatt
Für Werkstätten sind diese im Grunde nicht sonderlich relevant. Und daran, worüber Kfz-Betriebe Bescheid wissen müssen, wurde in der Korrektur der Richtlinie für die Anwendung, Beschaffenheit und Prüfung von Bremsprüfständen nichts geändert. So muss die „verantwortliche Person (z. B. Werkstattbesitzer)“ für die Unterhaltung des Prüfstands das Dokument zur Prüfstandskalibrierunng nach wie vor mindestens fünf Jahre aufbewahren. Ebenfalls nicht gerüttelt hat der Gesetzgeber an der Tatsache, dass ein Prüfstand mit der Neuaufstellung oder der Inbetriebnahme an einem anderen Einbauort zu kalibrieren ist und wiederkehrend spätestens alle 24 Monate.
Der komplette Text zur Korrektur der Bremsprüfstands-Richtlinie aus dem Verkehrsblatt 13/2022 steht Krafthand-Abonnenten auf www.krafthand.de/service/technische-mitteilungen zur Verfügung. Dazu die PDF Technische Mitteilungen 18-19/2022_Bremsprüfstand_Rili_Korrektur anklicken.