
Ab wann schadhafte Anbauteile bei der Hauptuntersuchung als Mangel gelten und nach welchen Kriterien beurteilt wird, beantwortet die KÜS.
Ein Mängelbericht bei der Hauptuntersuchung gab Werkstattmeister Jan Hellendorf Anlass, sich an die Krafthand-Redaktion zu wenden. Ein Fahrzeug hatte Widererwarten keine neue Plakette bekommen. Sinngemäß lautet die Zuschrift:
Wir haben einen Besitzer eines Renault Twingo 2 in unserer Kundschaft, dessen Wagen bei der HU aufgrund einer fehlenden Blende für den Nebelscheinwerfer mit erheblichen Mängeln nicht bestanden hat. Uns wundert das, da der Twingo bei vorherigen HU ohne Beanstandung bezüglich der Blende durchkam. Wir wissen das, weil das Fahrzeug seit Jahren von uns betreut wird. Daher lautet die Frage: Können fehlende Blenden tatsächlich ein erheblicher Mangel (EM) sein oder kommt es auf die Gefährdungslage an? Und wie wird das beurteilt?
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