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Klimaanlage – wann ist eine Lecksuche zwingend vorgeschrieben

„Wer Dienste zur Wartung oder Reparatur von Klimaanlagen in Fahrzeugen im Sinne des Artikels 3 Nr. 1 und 3 der Richtlinie 2006/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über ­Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 161 S. 12) anbietet, darf solche Klimaanlagen, aus denen eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende Menge des Kältemittels entwichen ist, nur mit fluorierten Treibhausgasen befüllen, wenn die Undichtigkeit zuvor beseitigt wurde.“

Im Klartext bedeutet dieser Auszug aus der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, einer Verordnung zum Schutz des Klimas vor bestimmten Treibhausgasen:

Stellt der Kfz-Profi – etwa beim routinemäßigen Check der Klimaanlage oder weil ein Kunde zu geringe Kühlleistung bemängelt – fest, dass sich deutlich zu wenig oder gar kein Kältemittel mehr in der Anlage befindet, muss er die Anlage vor dem Befüllen auf Leckagen untersuchen und diese gegebenenfalls beseitigen.

In solchen Fällen ist von Undichtigkeiten der Anlage und nicht von einem natürlichen Kältemittelverlust durch Diffusion auszugehen.

Beispiel: Kann der Kfz-Profi aus einer regelmäßig alle zwei Jahren gewarteten Anlage mit einer Sollfüllmenge von 500 g nur noch 250 g Kältemittel absaugen, liegt ein überdurchschnittlicher Verlust und mit ho­her Wahrscheinlichkeit eine Undichtigkeit vor. Legt man die Faustregel zugrunde, dass in einem Jahr etwa 10 Prozent der Kältemittelfüllmenge aus einer intakten Anlage ausdiffundiert, überschreiten die 50 Prozent Verlust das normale Maß deutlich.

Aufschluss darüber, wann der Kältemittelverlust ein normales Maß übersteigt, gibt ferner folgende Tatsache: Laut EU-­Richtlinie EG 2006/40/EG sind Pkw-Klimaanlagen mit einem Verdampfer, die nach 2006 typgeprüft sind, seitens der Fahrzeughersteller so zu konzipieren, dass bei intaktem Kreislauf maximal 40 g Kältemittel entweichen dürfen. Bei Pkw-Modellen mit Zweiverdampferanlagen sind es maximal 60 g pro Jahr.

Um etwaige Leckagen beseitigen zu können, muss die Werkstatt diese zunächst lokalisieren. Dazu bieten sich nachfolgend aufgeführte Methoden an. Wie im Bild zu sehen ist, sollte der Kfz-Profi dabei besonders Rohrverbindungen, aber auch den Kondensator im Auge behalten.

Leckagestellen eines Klimaanlagen-System
Anfällig: Die im Bild markierten Punkte sind Stellen, denen der Klimaprofi bei der Suche nach Leckagen besonderes Augenmerk schenken muss. Bild: Waeco

Liegt ein Kältemittelverlust vor, der über das normale Maß hinausgeht, ist die Kfz-­Werkstatt vor dem Befüllen der Klimaanlage verpflichtet, eventuell vorhandene Leckagen zu lokalisieren und zu beseitigen. Vernachlässigt die verantwort­liche Person diese EU-Vorgabe, kann der Gesetzgeber empfind­liche Bußgelder verhängen.

Dieses Kapitel ist in folgendem Fachbuch erschienen:

Pkw-Klimaanlagen – Technik, Service, Diagnose

2. erweiterte Auflage 2015, von Torsten Schmidt, 128 Seiten, 114 Abbildungen/Grafiken/Tabellen

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Inhalt:

  • Die Aufgaben einer Klimaanlage (inkl. Zusatzaufgaben in Hybridfahrzeugen)
  • Physikalische Grundlagen zur Kühltechnik
  • Kältemittel (R134a, R1234yf, Gefährdungspotenzial)
  • Aufbau und Funktion von Pkw-Klimaanlagen (inkl. Hybridfahrzeuge)
  • Komponenten des Klimakreislaufs im Detail (Aufgaben, Funktion, Prüfung, inkl. elektr. Kompressoren)
  • Elektrische/elektronische Regelung der Klimaanlage (Aufgaben, Funktion, Diagnose Sensoren/Aktoren)
  • Der Klimaservice und wichtige Wartungsarbeiten (zum Beispiel Spülmethoden, Desinfektion)
  • Fehlersuche an der Klimaanlage (u.a. Methoden zur Lecksuche, Ursachen für mangelnde Kühlleistung)
  • Neu: Aktuelle Entwicklungen zu alternativen Kältemitteln – Stand Alternative R744 (CO2)

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