Der Anteil vernetzter Fahrzeuge steigt und mit ihm die Zahl der Fragen rund um die Daten. Die Europäische Kommission hat dazu jetzt ihre Strategie für die Mobilität der Zukunft vorgestellt, doch dem GVA reicht diese nicht aus. Ihm fehlt ein konkreter Zeitplan seitens des Gesetzgebers für fairen Wettbewerb im Markt für digitale Produkte und Dienstleistungen rund um das Auto.
Kommt Zeit, kommt Rat im Umgang mit vernetzten Fahrzeugdaten? Angesichts der rasant wachsenden Zahl solcher Autos ist das dem GVA zu wenig. Der Gesamtverband Autoteile-Handel fordert stattdessen einen klaren legislativen Fahrplan der EU-Kommission für faire Wettbewerbsbedingungen rund um digitale Produkte und Dienstleistungen und reagiert damit auf ein Strategiepapier des europäischen Gesetzgebungsgremiums.
Wie der Verband mitteilt, erkenne die EU-Kommission darin die privilegierte Stellung der Fahrzeughersteller (Stichwort: Zugang zu Fahrzeugdaten und -ressourcen) zwar an und nehme die damit verbundenen Probleme für fairen Wettbewerb wahr, insbesondere bei zentralisierten erweiterten Fahrzeugdatenplattformen. Doch insgesamt bleibe der Bericht hinter den Erwartungen zurück.
Die Autofahrer sollen nach Ansicht des GVA selbst entscheiden können, an wen die Daten aus ihrem vernetzten Fahrzeug und für welche spezifischen Dienstleistungen übermittelt werden. Nur so könnten die Wahlfreiheit der Verbraucher und fairer Wettbewerb im Wartungs- und Reparaturmarkt gesichert werden. In der neuen Mitteilung der EU-Kommission würden lediglich frühere, zu kurz greifende Aussagen des GEAR-2030-Berichts wiederholt. GVA-Präsident Hartmut Röhl moniert: Die Kommission bleibt daher deutlich hinter dem zurück, was erforderlich wäre, um echten Wettbewerb um die Gunst der Verbraucher bei mobilitätsbezogenen digitalen Diensten und Produkten zu gewährleisten. Jetzt ist es an der Zeit zu handeln, denn der Anteil vernetzter Fahrzeuge wächst rapide.“
Lösungsansatz: eine offene Telematikplattform
Erst kürzlich hatte das EU-Parlament die EU-Kommission in einem Initiativbericht über die europäische Strategie für kooperative und intelligente Verkehrssysteme (C-ITS) aufgefordert, bis spätestens Ende dieses Jahres einen entsprechenden Vorschlag für eine gesetzliche Lösung vorzulegen. Schon in der eCall-Verordnung war einst ein Prüfauftrag verankert worden, wie die Fahrzeugvernetzung wettbewerbskonform umgesetzt werden kann. Der von der EU-Kommission auf dieser Basis in Auftrag gegebene TRL-Bericht war im vergangenen Jahr zu dem Ergebnis gekommen, dass das von unabhängigen Marktteilnehmern präferierte Konzept einer offenen Telematikplattform im Fahrzeug aus Wettbewerbssicht Vorteile bietet, ohne Abstriche etwa bei der Sicherheit zu machen.
Recht schaffen
Der GVA fordert daher gemeinsam mit seinem europäischen Dachverband FIGIEFA die EU-Kommission auf, die Situation beim Zugang zu Daten und Ressourcen im Fahrzeug zu beobachten. Und gleichzeitig – ebenfalls im Einklang mit dem C-ITS-Bericht – ein konkretes Arbeitsprogramm vorzulegen, das zu einem Rechtsrahmen führt, der einen gleichberechtigten Wettbewerb zwischen herstellergebundenen und unabhängigen Akteuren bei digitalen Diensten ermöglicht.
Darüber hinaus könne die EU-Kommission ihr Engagement unter Beweis stellen, indem sie eine Definition der Ferndiagnoseunterstützung (die derzeit als Folgemaßnahme zu den Reparatur- und Wartungsinformationen der EU-Typgenehmigungsrahmenverordnung diskutiert wird) annimmt, die eine Fernkommunikation mit dem Fahrzeug ermöglichen soll, damit die Diensteanbieter auf die Daten im Fahrzeug zugreifen können. Auch sollte Diensteanbietern das Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zu den Systemen der Fahrzeughersteller sowie zu Daten und Ressourcen im Fahrzeug eingeräumt werden wie es bereits heute bei ausgewählten Dritten der Fall ist.