Abgasskandal

Klagewelle gegen Renault rollt an

Auch der französische Hersteller muss mit Klagen im Zusammenhang mit manipulierten Abgaswerten bei Dieselfahrzeugen wie beispielsweise im Modell Megane rechnen. Bild: Renault

Auch für Dieselfahrzeuge von Renault und andere Marken, die Motoren des Herstellers nutzen, kommt eine Klagewelle in Gang. Das teilt die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich mit.

Nachdem bereits erfolgreich gegen Renault-Händler geklagt worden sei (vgl. Urteile des LG Düsseldorf vom 09.05.2016 Az : 23 O 195/15, und vom 05.02.2018 Az: 5 O 369/16), seien nun auch die ersten Klagen unmittelbar gegen den Hersteller eingereicht worden.

Prof. Dr. Rogert, Partner der Sozietät, erläutert dazu: „Auch Renault hat evident vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und hat die Käufer nicht über die abweichenden Eigenschaften ihrer Dieselfahrzeuge im Verhältnis zu den erteilten EG-Typgenehmigungen aufgeklärt. Jeder Geschädigte hat deshalb einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs.“

Bereits zuvor waren vor allem die 1,6-dci-Dieselmotoren von Renault wegen Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte aufgefallen. Diese Motoren sind den Angaben zufolge auch im Mercedes Vito verbaut, die erst kürzlich wegen der Verwendung illegaler Abschaltvorrichtungen durch das KBA zurückgerufen worden seien.

Im Nissan Quashqai findet sich das Antriebsaggregat von Renault ebenso wie im Renault Scenic, dem Renault Megane und dem Renault Fluence. Der Motor wird seit 2011 von Renault verbaut.

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