Auswirkungen des Lockdown aufs Kfz-Gewerbe

Kfz-Werkstätten bleiben geöffnet, der Autohandel muss schließen

Mit dem am 13. Dezember 2020 beschlossenen Lockdown steht jetzt fest: Kfz-Werkstätten können weiter arbeiten und der stationäre Autohandel muss ab 16. Dezember ruhen. Onlineverkäufe sind natürlich weiter möglich und bereits bestellte Autos sind auszuliefern.

„Wir müssen diesen Beschluss angesichts dramatisch hoher Infektionszahlen hinnehmen, auch wenn die Autohäuser sicher nicht zur Ausbreitung der Pandemie beitragen“, kommentiert ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Wie bereits beim Lockdown im Frühjahr sei es schwer vermittelbar, dass quer durch die Autohäuser zwischen Werkstatt und Fahrzeugverkauf wieder Flatterbänder gespannt werden müssten. Durch den neuerlichen Lockdown würden viele Kunden nicht mehr von der bis zum Jahresende befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer auf 16 Prozent profitieren können. Darauf hätten Händler und Kunden vertraut.

ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn weist ergänzend darauf hin, dass vorbehaltlich der Umsetzung der Beschlüsse durch die Bundesländer die Auslieferung bereits verkaufter Fahrzeuge weiterhin zulässig sei, ebenso der Online-Verkauf. „Diese Fahrzeuge müssen nach jetziger Rechtslage zur Wahrung des Mehrwertsteuervorteils bis zum Jahresende ausgeliefert werden“, so Peckruhn. Die Zulassungsstellen dürften deshalb den Lockdown keinesfalls zum Anlass nehmen, ihre Dienste jetzt bis in den Januar hinein drastisch herunterzufahren oder gar einzustellen.