Die Tarifgemeinschaft für Betriebe des Kraftfahrzeug- und Tankstellengewerbes Baden-Württemberg hat mit der IG Metall des Bundeslandes vereinbart, die tarifvertragliche Ankündigungsfrist für Kurzarbeit von zwei Wochen zum Wochenende auf drei Werktage zu verkürzen.
Diese Regelung sei am 18. März 2020 in Kraft getreten. Sie ist eine Reaktion auf die besonderen Umstände durch das Coronavirus.
Da Kunden zum großen Teil zuhause blieben, fehle es an Umsatz in den Werkstätten und Autohäusern. Reine Autohändler müssten sogar wie andere Handelsbetriebe, die nicht von der Rechtsverordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen privilegiert sind, geschlossen sein.
Nur eine Frage der Zeit
Früher oder später sei in zahlreichen Werkstätten und Autohäusern deshalb Kurzarbeit erforderlich, da es zu drastischen Umsatzeinbußen aufgrund der fehlenden Kundschaft komme. Bei einer Schließung von Autohandelsbetrieben gelte im Übrigen die Frist zur Anmeldung von Kurzarbeit bereits als erfüllt und die Kurzarbeit könne sofort beantragt werden.
Ziel: Sicherheit für Beschäftigte
Der nun vereinbarte Tarifvertrag sei in seiner Laufzeit begrenzt bis zum 30. September 2020. Die Tarifgewerkschaft spricht von einer „wichtigen Erleichterung für die Betriebe“, die langfristig insbesondere auch der Beschäftigungssicherung in der Branche diene und somit ein Gewinn für alle Beteiligten sei.