Kfz-Gewerbe darf UVV-Prüfung an mobilen Ladeleitungen durchführen
Der ZDK gibt aktuell bekannt, dass Fachkundige für Hochvoltsysteme im Kfz-Gewerbe künftig die wiederkehrende Prüfung mobiler Ladeleitungen für E-Fahrzeuge im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) durchführen dürfen. Die Prüfung bezieht sich auf gewerblich genutzte Fahrzeuge und umfasst mobile Ladeleitungen, die im Lieferumfang der Fahrzeuge enthalten oder vom Hersteller vorgesehen sind.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe hatte sich in den vergangenen Jahren im Arbeitskreis „Hochvolt“ der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dafür eingesetzt, dass auch Fachkundige für Hochvoltsysteme aus dem Kfz-Technikerhandwerk die Prüfungen der mobilen Ladeleitungen durchführen können. Voraussetzung ist, dass sie mindestens über die Qualifikation Stufe 2S gemäß der DGUV-Information 209-093 verfügen. Zusätzlich müssen die Fachkundigen unter anderem eine mit den Fahrzeugherstellern abgestimmte Fortbildung zur Prüfung des Ladekabels absolvieren.
„Wir haben lange dafür gekämpft, dass Fachkundige für Hochvoltsysteme die Prüfung der Ladekabel im Rahmen der UVV-Prüfung durchführen dürfen. Schließlich konnten wir uns mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) und der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) auf diesen Weg einigen. Für das Kfz-Gewerbe ist das ein wichtiger Schritt und ein großer Erfolg“, so Detlef Peter Grün, Bundesinnungsmeister und ZDK-Vizepräsident.
Laut DGUV-Vorschrift 70 müssen alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr, durch Sachkundige geprüft werden. Zu dieser UVV-Prüfung gehören auch mobile Ladekabel. Als elektrotechnische Arbeiten durften sie bislang nur von Elektrofachkräften (EFK) durchgeführt werden.
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