Das Kfz-Gewerbe Baden Württemberg zog für das Jahr 2013 eine gemischte Bilanz. Das Gebrauchtwagengeschäft habe sich erfreulich entwickelt, erklärte der Vorsitzende der Fachgruppe Kfz-Technikerhandwerk, Rainer Biedermann, bei der Landestagung der freien Werkstätten in Stuttgart. Auf dem Neuwagenmarkt sei die erwartete Stagnation eingetreten. Auch im Servicebereich sei besonders der Jahresstart 2013 schwierig gewesen.
Für das Jahr 2014 stehen die Zeichen jedoch gut, erklärte Biedermann. Verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie eine Vielzahl neuer Automodelle seien genug Anlass für Optimismus. Biedermann geht davon aus, dass auch der Werkstattbereich von dieser Entwicklung profitieren werde.
Rundfunkgebühren
Die Neuregelung der Rundfunkgebühren belastet das Kfz-Gewerbe laut Biedermann erheblich. Derzeit unterstützen das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg und der ZDK eine Werkstatt aus Reutlingen bei einer Musterklage dagegen sowohl fachlich als auch finanziell.
Auch die aktuelle Regelung der Ein- und Ausbaukosten bei mangelhaften Ersatzteilen sei den Betrieben ein Dorn im Auge, betonte Biedermann. Insbesondere freie Werkstätten bleiben oftmals auf ihren Kosten sitzen, wenn sie keine Vereinbarung mit den Lieferanten über mögliche Zahlungen im Falle einer Sachmängelhaftung getroffen haben. Es sei völlig unverständlich, warum die Kosten an den Kfz-Betrieben hängen bleiben, wenn diese den Mangel weder verursacht haben noch haben erkennen können, betonte der Vorsitzende der Fachgruppe Kfz-Technikerhandwerk.
Gegen diese Entwicklung mache das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg mobil, indem es sich mit dem baden-württembergischen Handwerkstag, dem ZDK und anderen Handwerksverbänden verbünden würde. Bisher sei durch massive Lobbyarbeit erreicht worden, dass eine Verschlechterung zu diesem Thema bereits in der vergangenen Legislaturperiode verhindert werden konnte. Aus Zeitgründen habe der Bundestag das Thema jedoch auf die aktuelle Legislaturperiode verschoben.
Aktuell hat die Regierungskoalition aus CDU und SPD das Thema jedoch in den Koalitionsvertrag mit aufgenommen. Somit muss sich der Rechtsausschuss des Bundestages damit erneut auseinander setzen. Es sei eine mittelstandsfreundliche Regelung zu erwarten, resümierte Biedermann.