Am 31. März hat der Bundesrat einen Beschluss zur Digitalisierung der Kraftfahrzeugzulassung gefasst. Damit ist jetzt der Weg frei, dass auch juristische Personen ab dem 1. September 2023 Zulassungsanträge für Kraftfahrzeuge online stellen können. Der digital gestellte Antrag wird bei den Zulassungsbehörden weitgehend automatisiert beschieden, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung des ZDK, VDA und VDIK heißt, in dem die drei Verbände den Beschluss ausdrücklich begrüßen.
Für die Umsetzung wird unter anderem eine sogenannte zentrale Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt implementiert. Damit soll der Kfz-Zulassungsprozess für Autohäuser und Zulassungsdienste mit hoher Anzahl an Kfz-Zulassungen effizienter möglich sein. Wer in Zukunft digital zulässt, erhält nach der Online-Beantragung die Stempelplaketten für die Nummernschilder per Post. Allerdings müssen die Antragsteller nicht bis zur Zustellung der Plaketten warten. Vielmehr können sie beziehungsweise die Fahrzeugkäufer in der Zwischenzeit das Fahrzeug bereits nutzen, da der digitale Bescheid in den ersten zehn Tagen als Zulassungsnachweis gilt.
ZDK-Präsident Jürgen Karpinski kommentiert die neue Regelung mit folgenden Worten: „Vor allem für den Autohandel sind die Möglichkeiten des digitalen Zulassungsverfahrens von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Die Kundenzufriedenheit kann weiter erhöht werden, wenn sichergestellt ist, dass auf ein Angebot von Dienstleistern bundesweit und mit einer hohen IT-Sicherheit zurückgegriffen werden kann.“