Was Werkstätten über instandgesetzte Motoren wissen müssen, worauf sie bei einer Auftragsvergabe an einen Motorinstandsetzer achten sollten und warum sie trotz aller Gütesiegel auch selbst eine Verantwortung für die Standzeit eines generalüberholten Triebwerks haben.
Läuft alles rund, hält ein Verbrennungsmotor 250.000 Kilometer und noch viel mehr. Doch dass das nicht immer so ist, weiß jede Werkstatt. Konstruktive Mängel, Chiptuning, Fehler in der Zünd- und Einspritzanlage, die Schäden am Motor nach sich ziehen, oder auch schlechte Pflege durch Kunden, die etwa Ölwechselintervalle ignorieren, sowie Materialermüdung können schon bei deutlich geringerer Laufleistung zu Schäden an der Motormechanik führen. Sind diese zu gravierend, müssen Werkstätten auf einen neuen Motor oder auf die Hilfe eines Motorinstandsetzers zurückgreifen.
„Das Preisniveau liegt zwischen Originalmotor und repariertem Motor.“
Immerhin gibt die Gütegemeinschaft der Motoreninstandsetzungsbetriebe e.V. GMI für seine Mitglieder an, dass diese „tatsächlich jeden Motor überholen“. Selbst wenn Ersatzteile – etwa für Oldtimer – nicht mehr verfügbar sind, finden die Instandsetzungsprofis laut GMI-Angaben eine Lösung. Etwa, indem sie Teile nachfertigen. Doch lohnt sich das?
Worauf Werkstätten achten sollten
Ob es wirklich Sinn macht, einen defekten Motor zu regenerieren, hängt natürlich von der Qualität und dem Umfang der Instandsetzung ab. Denn wem nützt es, wenn der Motor zwar repariert wird, aber dies nicht nachhaltig in Sachen Laufleistung ist. Soll das der Fall sein, müssen bei einer Generalüberholung nicht nur alle defekten Komponenten eines Motors überarbeitet, sondern auch Dichtungen und Sicherungsteile sowie vorsorglich auch Teile, deren Abnutzung oft kaum erkennbar ist (z. B. Schrauben, Kolben, Thermostat, Öl- und Wasserpumpe), ausgetauscht werden.
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