Die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO) läuft 2023 aus und steht vor der Verlängerung. Die Bundesfachgruppe Freie Werkstätten im ZDK hat dazu einen detaillierten Forderungskatalog formuliert.
Etwa soll den Werkstätten ermöglicht werden, digitalisierte After-Sales-Dienste anzubieten, die aus zivilrechtlichen Gründen nicht dem Verkäufer vorbehalten sind. Das hat laut ZDK „existenzielle Bedeutung“ für markenungebundene Werkstätten. Da der Zugang zu vernetzten Fahrzeugen zunehmend erschwert wird und digitale Geschäftsmodelle nur den Autoherstellern möglich sind, drohen ohne eine sektorfreundliche Regulierung „irreparable Wettbewerbsnachteile für die Branche und die Kunden“.
Wie mehrfach berichtet, nehmen OEMs derzeit etwa bei Updates over-the-air oder bei On-demand-car-Functions eine Monopolstellung ein. In Zukunft, so die Forderung, sollten Services wie Navigationsfunktionen, digitaler Radioempfang, Smartphone Interfaces, Schiebedach-/Standheizungsfunktion, Anpassung der Motorleistung/Reichweite, Lichtfunktionspakete, Einparkassistenten oder Spurhalte-/Spurwechselassistenten so gestaltet werden, dass sie alle Werkstätten mit verhältnismäßigem Aufwand anbieten können. Hierzu zählen insbesondere Abo-Modelle, bei denen Kunden für zusätzliche Fahrzeugfunktionen Abonnements mit dem Automobilhersteller abschließen müssen.
Direkter Teiledatenzugang notwendig
Ein weiteres wichtiges Thema betrifft die „Bereitstellung der für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen erforderlichen Ersatzteile“. Um Wettbewerbseinschränkungen zu vermeiden, muss laut ZDK sichergestellt werden, dass auch Drittanbieter (insbesondere unabhängige Teilehersteller) cybersicherheitsrelevante Identteile sowie generische Ersatzteile her- und bereitstellen dürfen. „Die Herstellung solcher Teile darf kein Monopol der OEMs werden“, betont ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk.
Auf absehbare Zeit werden cybersicherheitsrelevante Ersatzteile eine wesentliche Rolle spielen und einen bedeutenden Teil der Instandsetzungskosten ausmachen. Hier darf es keine Wettbewerbsbeschränkungen geben.
Insofern fordern die Experten, dass die für die Herstellung erforderlichen Daten Drittanbietern unmittelbar zur Verfügung stehen. Auf absehbare Zeit werden cybersicherheitsrelevante Ersatzteile eine wesentliche Rolle spielen und einen bedeutenden Teil der Instandsetzungskosten ausmachen, daher ist dieser Aspekt essenziell für die Vermeidung von Wettbewerbsbeschränkungen, so der Verbandsvize.
Des Weiteren soll klargestellt werden, dass in Verbindung mit der Forderung nach fairem Zugriff auf Reparatur- und Wartungsinformationen der administrative Aufwand für die Identifizierung von Ersatz- und Verschleißteilen sowohl für freie als auch markengebundene Werkstätten beim Service von Fremdmarken begrenzt wird.