Der geplante Einführungstermin zum 1. Januar 2021 für die Partikelzählung bei Dieselmotoren im Rahmen der HU wurde bekanntlich aufgehoben. Die Rußpartikelemission zu messen, scheiterte an der Frage, ob man die Partikelmasse oder die Partikelanzahl ermitteln soll sowie an der rechtzeitigen Festlegung eines abgestimmten Prüfverfahrens. Auch Fragen der Kalibrierung und Verifizierung der Systeme blieben bislang ungelöst.
Allerdings kommt jetzt Bewegung in dieses Thema, so der ASA-Verband in einem aktuellen Pressegespräch von Ende Februar. Demnach soll es am 1. Januar 2023 laut Gesetzgeber mit der Partikelmessung ernst werden – zunächst bei Diesel-Fahrzeugen. Das klingt so, als hätte man viel Zeit gewonnen. Bedenkt man aber, welche Entscheidungen und technischen Entwicklungen seitens Gesetzgeber und Geräteherstellern noch offen sind, müssen alle Beteiligten dennoch zügig arbeiten.
Zudem liegt der Leitfaden 6 für die Durchführung der künftigen AU als Entwurf vor. Daran sind laut ASA-Verband aber auch noch weitere Anpassungen bezüglich der Partikelmessung erforderlich. Trotzdem sollten sich Werkstätten zeitnah mit dem Thema auseinandersetzen. Denn es werden zu den letztjährigen Investitionen wegen der SEP-AU-Richtlinie und in Bremsenprüfstände weitere Kosten auf die Werkstätten zukommen. Obwohl das wenig erfreuliche Aussichten sind, sollten sie nicht vergessen, dass in der Dienstleistung HU/AU immer auch eine Chance zur Kundenbindung liegt.
Eine erfreuliche Bewegung zeichnet sich hingegen bei einem für Werkstattbetreiber besonders ärgerlichen Thema ab: der Pflicht zur Kalibrierung und Eichung von Abgasmessgeräten. Wie berichtet, sollte die Kalibrierung von bei hoheitlichen Prüfungen eingesetzten Messmitteln die Eichpflicht ersetzen. Allerdings erkennt die deutsche Akkredditierungsstelle Eichungen der Eichämter nicht als gleichwertigen Präzisionsnachweis für einen Kalibrierschein an.
Anfang 2021 hat nun das Bundeswirtschaftsministerium einen Änderungsentwurf der Eichordnung vorgelegt. Der könnte die Doppelbelastung durch Kalibrieren und Eichen zumindest teilweise aufheben. Das heißt: Nach dem Entwurf würde die Pflicht zur Wiederholungseichung nach der Ersteichung von AU-Geräten, Opazimetern und 4-Gas-Testern entfallen. Allerdings müssten nach erfolgter Justage oder Instandsetzung die Geräte weiterhin geeicht werden. Aber es wird noch einige Zeit dauern, bis dieser Entwurf seine bindende Form erlangt. Doch wäre das immerhin ein heller Streif am Horizont.