Bei der Frage, ob Kfz-Betriebe Reifen reparieren dürfen, geht es nicht nur darum, ob die sogenannten Gummipilze dafür zulässig sind, sondern ob sich das auch mit der Handwerksordnung (HwO) vereinbart und nicht etwa unberechtigt in den Bereich des Vulkaniseurhandwerks hineinreicht. Dabei gibt es Aussagen, die mindestens strittig sind.
In den letzten Jahren ist die Reparatur von Pkw-Reifen wieder vermehrt in den Fokus geraten. Zumindest waren auf den Hausmessen von Teilegroßhändlern regelmäßig diverse Anbieter von Reparatursets anzutreffen, die von steigendem Interesse berichteten. Treiber dafür sind neben dem Umweltgedanken vor allem wirtschaftliche Überlegungen, die darauf basieren, einen noch genügend Profil aufweisenden defekten, aber reparablen Reifen nicht einfach so wegzuschmeißen. Jeder weiß, dass die größer gewordenen Reifen und erst recht UHPs ihren Preis haben.
Nun kommt in der Branche aber auch immer wieder die Frage auf, ob Kfz-Werkstätten überhaupt Reifen reparieren dürfen oder ob das rein rechtlich betrachtet nur Betrieben des Vulkaniseurhandwerks vorbehalten ist. Und wenn Kfz-Werkstätten reparieren dürfen, ist das an bestimmte Bedingungen geknüpft? Muss ein Meisterbrief oder eine spezielle Fortbildung vorhanden sein oder darf auch ein Mechatroniker ran?
Als Abonnent können Sie auf krafthand.de den ganzen Artikel lesen.