Egal ob privat oder geschäftlich: Der Rundfunkbeitrag steht seit seiner Einführung in der Kritik. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr aber die Verfassungsmäßigkeit der Beitragspflicht im Wesentlichen bestätigt. Was bedeutet das für die Praxis in Kfz-Betrieben?
In gleich vier Verfahren musste das Bundesverfassungsgericht über die Vereinbarkeit der Rundfunkbeiträge mit dem Grundgesetz entscheiden. Unter anderem stand die Frage zur Entscheidung offen, ob die seit 2013 geltende Regelung, wonach Kfz-Betriebe auch für Vorführwagen Beiträge zu zahlen haben, gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Für ein Stuttgarter Autohaus war diese Neuregelung mit einer Beitragssteigerung von 250 Prozent (!) verbunden, was dieser nicht hinnehmen wollte und konnte.
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