Reifen mit unterschiedlichem Profil
Nachgefragt

Irrtümer über Mischbereifung und Reifenbindung

Reifen mit unterschiedlichem Profil und von verschiedenen Herstellern dürfen auf einem Auto montiert werden, Mischbereifung hingegen ist nicht zulässig. Bild: Schmidt
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Rad & Reifen.

Zum Thema Mischbereifung taucht immer wieder die Frage auf, ob unterschiedliche Profile auf einer Achse erlaubt sind oder nicht. Ebenso gibt es zum Teil Unsicherheiten darüber, inwiefern eine im Fahrzeugschein älterer Autos eingetragene Reifenbindung zu befolgen ist. KRAFTHAND hat dazu bei den Experten der GTÜ recherchiert.

Was ist laut StVZO unter einer Mischbereifung zu verstehen und ist diese erlaubt?

Unter Mischbereifung versteht man laut StVZO nicht das Mischen von Reifen mit unterschiedlichen Profilen, sondern das Mischen von Diagonalreifen und Radialreifen an einem Fahrzeug. Gemäß § 36 (6) StVZO dürfen an Kfz – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihren Anhängern die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein.

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