Garantie & Gewährleistung

Inspektion und Wartung nach Herstellervorgaben

Freie Werkstätten können selbstverständlich Inspektionen während des Garantiezeitraums durchführen, ohne dass Ansprüche aus der Garantie verlorengehen. Das setzt jedoch voraus, dass die Wartung oder Inspektion nachweislich nach Herstellervorgaben erfolgt. Bild: Lindau

Muss unbedingt ein digitales Serviceheft geführt werden oder reicht auch ein Nachweis auf der Rechnung, etwa der Vermerk „Inspektion nach Herstellervorgaben“?

Freie Werkstätten müssen Wartungen und Inspektionen von Kundenfahrzeugen nach Herstellervorgaben durchführen, wenn diese vom Alter her noch in den Garantiezeitraum fallen. Andernfalls droht der Verlust der Garantieansprüche. So weit so bekannt. In diesem Zusammenhang kam von Lesern immer wieder die Frage an die Redaktion, ob ein Eintrag ins digitale Serviceheft zwingend notwendig ist oder auch ein anderer Nachweis erfolgen kann. Und wenn ja, reicht etwa ein Vermerk auf der Rechnung aus oder muss ein Originalwartungsbogen gesondert ausgehändigt werden?

Vor der Beantwortung dieser Fragen zunächst Grundsätzliches: Führen freie Werkstätten Wartungen und Inspektionen von Kundenfahrzeugen durch, müssen diese bekanntermaßen den Vorgaben der Hersteller entsprechen. Tun sie das nicht und Kunden verlieren daraufhin Ansprüche gegen den Hersteller aus der Herstellergarantie, können sie im Zweifel ihre freie Kfz-Werkstatt dafür in Regress nehmen.

Um dies zu vermeiden, führen freie Werkstätten also Wartungen und Inspektionen im Regelfall gemäß den Herstellervorgaben aus. Kommt es zu einem Schadensfall, stellt sich dann die Frage: Wie kann die ordnungsgemäße Inspektion oder Wartung des Kundenfahrzeugs nach Herstellervorgaben nachgewiesen werden, insbesondere wenn kein Eintrag ins digitale Serviceheft erfolgt ist?

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