Leserfrage

Freischalten von Infotainment-Funktionen mit alternativen Codes aus dem Internet

Die Zukunft des Autos ist softwarebasiert und hat genau genommen schon begonnen. Dazu zählt, dass sich bestimmte (Infotainment-)Funktionen (z. B. Navi) nachträglich freischalten lassen. Nur, ist es auch erlaubt, dies mit alternativen Freischaltcodes aus dem Internet zu tun oder muss der Code zwingend vom jeweiligen OEM kommen? Bild: New Africa – stock.adobe.com

Die Redaktion antwortet auf eine Frage zum Freischalten von Infotainment-Funktionen mittels alternativer Freischaltcodes aus dem Netz.

Die Frage unseres Lesers lautet:

„Viele VW-Fahrzeugmodelle wurden (und werden?) mit einem Infotainmentsystem, zum Beispiel Discover Media, ausgeliefert, in dem zwar alle Funktionen vorhanden, aber zumindest einige davon nicht standardmäßig nutzbar sind. Beispiele: Sprachsteuerung oder AppConnect. Gerade für AppConnect ist es aber notwendig, um die Apps des Smartphones auf das Display des Infotainmentsystems zu bringen und darüber auch zu steuern. Aus meiner Sicht eine durchaus praktische Angelegenheit, um beispielsweise alternativ und fast in Echtzeit mit Google zu navigieren. Klar, dass da schnell der Wunsch aufkommt, diese Funktionen freischalten zu lassen, falls das Fahrzeug diese Funktionen nicht schon bei der Auslieferung an Bord hatte.

Die Nachfrage beim VW-Partner bringt dann aber schnell Ernüchterung. Die Freischaltcodes von AppConnect und Sprachsteuerung kosten je 273 € plus zusätzliche Servicekosten der Werkstatt in der Größenordnung von etwas unter 100 €.

Ein wahrlich stolzer Preis für eine kleine Softwareanpassung. Sucht man im Internet nach günstigeren Alternativen, findet man schnell diverse Dienstleister, die diese beiden Freischaltungen für unter 100 € anbieten.

Da stellt sich mir die Frage: Sind diese Alternativfreischaltungen rechtlich zulässig, bewegt man sich juristisch in einer Grauzone oder sind sie sogar komplett illegal?“

Antwort der Redaktion

Mit der Frage des Krafthand-Lesers hat die Redaktion Volkswagen konfrontiert und folgendes Statement erhalten:


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