Im Streit über fehlende Veröffentlichung von Ölspezifikationen
Gegenstand der Auseinandersetzung zwischen dem Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen UNITI und den Autobauern Škoda Auto Deutschland sowie Seat Deutschland waren vorenthaltene Motorölangaben in Betriebsanleitungen ihrer Fahrzeuge. Jetzt haben sich die beiden OEMs verpflichtet, dies zu unterlassen. UNITI begrüßt deren Einlenken ausdrücklich, denn aus Sicht der mittelständischen Schmierstoffbranche sind neutrale, frei zugängliche Ölinformationen notwendig für einen fairen Wettbewerb.
Der Hintergrund: In der Betriebsanleitung des Fahrzeugs ist zu erfahren, welche Ölspezifikationen für den Motor freigegeben sind. Zwar kann der Fahrzeughersteller dort eine unverbindliche Empfehlung für Öl dieser oder jener Marke geben, die Wahlfreiheit des Autofahrers bleibt aber durch die verpflichtende Angabe der freigegebenen Ölspezifikationen grundsätzlich gewahrt.
Nun hatten sich Beschwerden gehäuft – sowohl aus dem Kreis der UNITI-Mitglieder als auch von Verbrauchern –, dass in Betriebsanleitungen von Škoda- und Seat-Fahrzeugen Angaben zu freigegebenen Ölspezifikationen fehlen. Fahrzeughalter werden stattdessen darauf verwiesen, das Öl von einem „Fachbetrieb“ wechseln zu lassen oder sich dort zu informieren. Damit können Autofahrer mangels verfügbarer Spezifikationen nicht spontan selbst darüber entscheiden, welche für ihr Fahrzeug freigegebene Ölmarke sie einfüllen möchten. Auf diesem Weg sollen sie beim Ölwechsel an Fachbetriebe, also insbesondere vom Fahrzeughersteller autorisierte Werkstätten, gebunden werden.
UNITI-Geschäftsführer Schmierstoffe/Mineralöltechnologie Edwin Leber sagt dazu: „Die Autofahrer werden damit um ihre Wahlfreiheit beim Thema Öl gebracht und zugleich werden die unabhängigen mittelständischen Schmierstoffanbieter in ihren Möglichkeiten eingeschränkt, am fairen Wettbewerb teilzunehmen.“
Wettbewerbszentrale mahnt OEMs ab
In der Angelegenheit hatte sich UNITI an die Wettbewerbszentrale gewandt, die als unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft die Eigenverantwortung der Unternehmen gegenüber Gesellschaft und Konsumenten für einen funktionierenden und lauteren Wettbewerb fördert. Sie prüfte die Fälle und mahnte laut dem Mineralölverband beide Fahrzeughersteller wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ab. Sowohl Škoda Auto Deutschland als auch Seat Deutschland haben den Angaben von UNITI zufolge die Verstöße mittlerweile anerkannt und gegenüber der Wettbewerbszentrale die geforderten Unterlassungserklärungen in der Sache abgegeben.
Kommentar
Mit Zähnen und Klauen
Die Causa UNITI gegen Škoda und Seat ist ein weiterer Beweis dafür, wie verbissen – zumindest einige – Fahrzeughersteller darum kämpfen, das Service- und Reparaturgeschäft für ihre Autos so zu lenken, dass am Ende (indirekt) sie selbst oder von ihnen autorisierte Kfz-Betriebe das Geschäft machen. Freie Werkstätten, aber auch unabhängige Teilelieferanten und letztlich natürlich auch die Verbraucher haben dann das Nachsehen.
Wie wichtig es ist, dass die Interessen- und Branchenvertreter aus unterschiedlichen (Produkt-)Bereichen wachsam sind und sich unerschrocken einsetzen, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, zeigt nun auch dieses Thema. Es muss also heißen: Wehret den Anfängen! Das funktioniert aber nur, wenn Werkstätten den entsprechenden Verbänden, Innungen oder Medien solche oder ähnlich gelagerte Fälle mitteilen. Das ist zwar mühsam und führt auch nicht immer (gleich) zum Ziel. Doch nur wenn diese Stellen erfahren, was schiefläuft, können sie auch handeln und kann sich etwas ändern.
UNITI-Geschäftsführer Tankstelle Jörg-Uwe Brandis fasst es so zusammen: „Wir erwarten eine gewisse Strahlwirkung der Verfahren auf andere OEM, die vergleichbare Tendenzen verfolgen, den Verbraucher im Sinne des UWG irrezuführen durch fehlende Angaben in den Pkw-Betriebsanleitungen und zu der damit einhergehenden neutralen Ölauswahl bei Ölwechsel und Nachfüllbedarf.“ Darauf kann der freie Kfz-Markt nur hoffen.
ts
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