Nach Meinung der KÜS nimmt der Trend zum Tuning zu. Fest steht: Die Prüfingenieure der KÜS finden im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) immer wieder gefährliche Basteleien am Fahrzeug.
So führen etwa manipulierte Abgasanlagen zu erheblicher Lärmbelästigung. Aufgrund solcher Manipulationen verschlechtert sich aber auch das Abgasverhalten unzulässig. Die Spannbreite reicht zudem von der Montage von Fahrzeugrädern ohne Nachweis der Zulässigkeit bis zu verbotenen Leuchtmitteln, beispielsweise illegalen Xenon-Nachrüstkits. Dazu ist wichtig: Xenonbrenner gehören nicht in für Halogenlampen gebaute Leuchten. Dies gilt auch für LEDs. Die getauschte Lichtquelle projiziert das Licht nicht mehr dorthin, wo es sinnvoll und erlaubt ist. Eine Blendung entgegenkommender Fahrer ist die Folge. Solche Umrüstungen bedeuten zugleich, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.
Aktuell versuchen einige Tuner, durch eine Schrägstellung der Räder ihrem Fahrzeug eine schnittigere Optik und eine verbesserte Kurvenlage zu geben. Was sich allerdings tatsächlich einstellt, ist ein
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