Finanzen

Ihr gutes Recht als Gläubiger

Der Gesetzgeber sieht für eine nicht rechtzeitig beglichene Rechnung Verzugszinsen vor. Unternehmer tun gut daran, dieses Recht auch zu nutzen. Bild: MQ-Illustrations - stock.adobe.com

Begleichen Kunden Rechnungen verspätet oder gar nicht, fallen für den Kfz-Betrieb unter Umständen (Überziehungs-)Zinsen an die eigene Bank an. Belastungen, die die Erträge schmälern.

„Ganz zu schweigen vom Zeit- und Nervenaufwand, um eine fällige Forderung doch noch zu realisieren“, sagt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Firma Bremer Inkasso, und erklärt, dass der Gesetzgeber eine Verzinsung einer offenen Forderung zugesteht. Und zwar selbst dann, wenn der Betriebsinhaber keinen Bankkredit hat aufnehmen müssen und ihm so auch kein Zinsschaden entstanden ist. Es lohnt sich daher, sich näher mit dem Thema Verzugszinsen zu beschäftigen.


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