Das Kraftfahrzeuggewerbe Bayern warnt vor Abmahnungen durch Automobile Qunaj, vertreten durch Rechtsanwalt Oliver Hirt. Viele Autohändler, die vom VW Abgasskandal betroffene Gebrauchtfahrzeuge verkaufen, erhalten aktuell solche Abmahnungen wegen fehlender Aufklärung über die bestehende Abgasproblematik.
Klaus Dieter Breitschwert, Präsident und Landesinnungsmeister des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern zweifelt die Rechtmäßigkeit die von Automobile Qunjaj beziehungsweise von dem Rechtsanwalt Hirt erstellten Abmahnungen an. Breitschwert erklärt dazu: „Die bisher in kurzer Zeit aufgelaufene Menge der Abmahnungen, die Formulierung, die fehlende Individualisierung auf den Betrieb, der fehlende Hinweis auf ein konkretes Fahrzeug, die Versendung u.a. per E-Mail und vieles mehr lässt eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung i.S.d. § 8 Abs. 4 UWG vermuten.“
Eine solche dient nach Verbandsmeinung vorwiegend dazu, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. Für die Abmahnung werden durch Rechtsanwalt Hirt Anwaltsgebühren von mehr als 800 Euro erhoben.
Wie sollen betroffene Kfz-Betriebe reagieren?
Dem Kraftfahrzuggewerbe Bayern zufolge sollten Kfz-Betriebe zunächst nicht reagieren, wenn sie eine derartige Abmahnung erhalten. Und insbesondere dürfen sie keine Unterlassungserklärung unterzeichnen oder gar eine beiliegende Rechnung begleichen.
Mit dieser Empfehlung verbunden ist die Bitte, die Kfz-Innungen über erhaltene Abmahnungen zu informieren, damit das Ausmaß der Aktion sichtbar wird.
Über die Empfehlungen des bayrischen Verbandes hinaus erklärt Breitschwert: „Wir sind uns bei der Bewertung dieser Abmahnungen auch mit dem VW- und Audi-Partnerverband einig. Ebenso ist der Volkswagenkonzern unterrichtet und hat durch seine Anwaltskanzlei Unterstützung zugesagt.“