Gericht weist auf hoheitliche Dienstleistungen hin

HU-Sonderpreise verboten

Mit diesem Prospekt hat eine Servicekette Werbung für eine HU zum Preis von 89 Euro gemacht. Da dieser deutlich unter den von den Prüforganisationen offiziell angezeigten Preisen liegt, hat das Gericht dies untersagt. Bild: Wettbewerbszentrale

Das Landgericht Braunschweig hat mit (nicht rechtskräftigem) Urteil vom 16. Juni 2021 einer Kfz-Servicekette verboten, die HU werbewirksam zum Sonderpreis anzubieten. Das steckt dahinter.

Das Landgericht Braunschweig hat mit (nicht rechtskräftigem) Urteil vom 16. Juni 2021 einer Kfz-Servicekette verboten, die HU werbewirksam zum Sonderpreis anzubieten. Wörtlich wurde sie dazu aufgefordert, es zu unterlassen, „Hauptuntersuchungen für Kraftfahrzeuge durch Dritte mit einem geringeren als dem von diesen Dritten festgelegten, der zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilten und bekannt gemachten, Entgelt zu bewerben, sofern dies wie … abgebildet geschieht“.


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