Das Landgericht Braunschweig hat mit (nicht rechtskräftigem) Urteil vom 16. Juni 2021 einer Kfz-Servicekette verboten, die HU werbewirksam zum Sonderpreis anzubieten. Das steckt dahinter.
Das Landgericht Braunschweig hat mit (nicht rechtskräftigem) Urteil vom 16. Juni 2021 einer Kfz-Servicekette verboten, die HU werbewirksam zum Sonderpreis anzubieten. Wörtlich wurde sie dazu aufgefordert, es zu unterlassen, „Hauptuntersuchungen für Kraftfahrzeuge durch Dritte mit einem geringeren als dem von diesen Dritten festgelegten, der zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilten und bekannt gemachten, Entgelt zu bewerben, sofern dies wie … abgebildet geschieht“.
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