Die Verbände der Kfz-Gewerbe Bayern und Sachsen helfen Kfz-Betrieben, die vom Hochwasser betroffen sind. Neben der Unterstützung bei der Beantragung von staatlichen Notfallprogrammen hat das Kfz-Gewerbe Bayern mit seinen Kooperationspartnern weitergehende Sonderleistungen für die Betroffenen organisiert. In Sachsen können sich Betriebe an die Sächsische Aufbaubank (SAB) wenden und dort benötigte Hilfe anmelden.
Das Kfz-Gewerbe Bayern konnte für Neuanschaffungen von Werkstattausrüstungen und Softwareprogrammen Nachlässe und Rabatte aushandeln, zusätzlich zu den schon gegebenen Innungsrabatten.
Auch die berufsständische Bank des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (BDK) wird auf Anregung des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern ein Notfallprogramm auflegen, welches sowohl Sonderkonditionen für Absatzfinanzierungen als auch günstige Finanzierungen für Ersatzinvestitionen vorsieht.
Klaus-Dieter Breitschwert, Präsident und Landesinnungsmeister des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern: ‚Wir bemühen uns als Interessenvertretung des bayerischen Kfz-Gewerbes, den vom Hochwasser betroffenen Mitgliedsbetrieben rasch und unbürokratisch zu helfen.‘
Das Kfz-Gewerbe Bayern und die Nürnberger Versicherung geben am Freitag, 7. Juni, einen Leitfaden über die mögliche versicherungstechnische Abwicklung der Hochwasserschäden in den Kfz-Betrieben heraus. Dieser ist dann auf der Internetseite des Kfz-Gewerbes Bayern zu finden.
Auch das Kfz-Gewerbe Sachsen hat Hilfen für ihre Kfz-Betriebe angekündigt. Der Landesverband teilte mit, vom Hochwasser betroffene Unternehmen können sich ab sofort an die Sächsische Aufbaubank (SAB) wenden, Telefon 03 51/ 49 10 49 66. Dort werden zunächst die Daten der betroffenen Betriebe aufgenommen. Wenn die konkreten Hilfen festestehen, gibt die SAB entsprechend Rückmeldung.