Hochwasser II: Steuerliche Erleichterungen für Kfz-Werkstätten

Bundesfinanzministerium: Erleichterungen für hochwassergeschädigte im Schulterschluss mit den Ländern. Foto: BMF /Hendel

Durch das Hochwasser sind in den Kfz-Werkstätten Süd- und Ostdeutschlands beträchtliche Schäden entstanden. Den Geschädigten soll durch steuerliche Maßnahmen unbürokratisch geholfen werden.

Die Finanzministerien der Länder Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen haben Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Verfahrenserleichterungen für betroffene Steuerpflichtige und damit auch Kfz-Werkstätten vorsehen.

Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören unter anderem die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern, der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge, die Bildung steuerfreier Rücklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung sowie die steuerliche Berücksichtigung der notwendigen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung. Darüber hinaus wird bei steuerlichen Nachweispflichten großzügig verfahren.

Allen Betroffenen wird empfohlen, sich wegen möglicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Wegen eines gegebenenfalls in Betracht kommenden Erlasses der Grundsteuer oder der Gewerbesteuer sollten sich die Betroffenen rechtzeitig an die Gemeinden wenden.