Vor allem in Bayern und Sachsen sind viele Kfz-Werkstätten vom Hochwasser heimgesucht worden. KRAFTHAND-Online hat zusammengetragen, wo und wie es Hilfe gibt.
Kfz-Werkstätten erhalten in Bayern eine Soforthilfe von 5.000 Euro (Betriebe bis zu 50 Mitarbeitern). Für die Auszahlung dieses ‚Sofort-Gelds‘ sind je nach Region die Landratsämter, Kreisfreien Städte oder Gemeinden zuständig. Die 5000 Euro sind für die Ersatzbeschaffung von Betriebsvermögen bestimmt.
Unabhängig vom Sofortgeld können Kfz-Werkstätten an weitere Mittel gelangen, und zwar im Rahmen des Hilfspakets der Bayerischen Staatsregierung. Unternehmen bis zu 500 Mitarbeitern erhalten bei einer Schadenshöhe von über 5.000 Euro 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen. Der maximale Zuschuss beträgt 100.000 Euro, bei existenzgefährdeten Betrieben 200.000 Euro. Die Abwicklung ist auf nicht-versicherbare Schäden beschränkt. Für besondere Fälle enthält das Programm einen Härtefonds. Auch steuerlich gibt es entsprechende Regelungen.
Ebenso können Kfz-Werkstätten Kurzarbeitergeld zu beantragen, wenn die Beschäftigten aufgrund von Hochwasserschäden nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können. Zu den Voraussetzungen beraten die Arbeitsagenturen und haben schnelle und unkomplizierte Mittelbewilligung zugesichert.
Wichtige Telefonnummern und Infodienste für hochwassergeschädigte Kfz-Werkstätten in Bayern:
Telefonische Auskunft des Hochwassernachrichtendienstes: Telefon 0821 9071-5959 rund um die Uhr
Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung: Telefon 089-12 22 20
In Sachsen erhalten hochwassergeschädigte Kfz-Werkstätten eine finanzielle Soforthilfe von einmalig 1.500 Euro. Die Auszahlung beginnt ab kommender Woche und erfolgt durch die Kommunen.
Wichtige Telefonnummern und Infodienste für hochwassergeschädigte Kfz-Werkstätten in Sachsen
Hochwassergefährdete Gebiete und Schutzmaßnahmen: Telefon: 0351-4887666
Koordinierung von Helfern (rund um die Uhr): Telefon 0351-4881060 und 0172-3670700
Bürgertelefon der Stadt Dresden: Telefon 0351-488 76 66