Immer mehr Hybrid- und batterieelektrische Modelle kommen mittlerweile in ein Alter, in dem ihre Halter Wartung und Reparaturen auch in freien Kfz-Werkstätten erledigen lassen. Um darauf vorbereitet zu sein, brauchen Mechatroniker den „Eignungsnachweis“. ZF Aftermarket bietet dafür Hochvoltschulungen an.
Werkstattmitarbeiter, die Arbeiten an elektrifizierten Fahrzeugen ausführen sollen, benötigen eine Weiterqualifizierung zum Hochvoltexperten. Das heißt: Ohne Unterweisung beziehungsweise Schulung ist es Werkstattpersonal nicht erlaubt, an einem Elektro- oder Hybridfahrzeug Hand anzulegen. Das gilt selbst für einfache Wartungstätigkeiten an den konventionellen Fahrzeugsystemen.
Expertenwissen
ZF bietet den Werkstätten individuelle Hochvolttrainings an. Diese bestehen aus aufeinander abgestimmten E-Learnings sowie Praxistrainings. Ein speziell entwickelter Blended-Learning-Ansatz kombiniert das Präsenztraining mit einer Onlineschulung, um die Abwesenheitszeit der Mitarbeiter zu reduzieren.
In einem zweiteiligen Kurs erwerben die Teilnehmer als Hochvoltexperte Stufe 2 die Befähigung für elektrotechnische Arbeiten an Fahrzeugen. Anschließend können sie Bauteile tauschen, Fehler suchen und das HV-System ein- und ausschalten.
Da bei elektrischen Antrieben Spannungsspitzen bis 1.000 V auftreten, ist ein versierter Umgang mit HV-Systemen extrem wichtig.
Neu aufgenommen ins Schulungsangebot wurde die Ausbildung zum ZF-HV-Experten der Stufe 3 (entspricht dem Fachkundigen für Hochvoltsysteme der Stufe 3). Hierbei steht das Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten im Mittelpunkt. Vermittelt werden daher zusätzliche Befähigungen wie der Tausch von Batteriezellen und Umgang mit verunfallten Fahrzeugen, deren Schutzmaßnahmen nicht mehr funktionieren.
Um solche Arbeiten in einer Werkstatt anbieten zu können, sind allerdings weitere Voraussetzungen nötig, die von der speziellen Schutzkleidung bis zur Ausgestaltung der Arbeitsplätze reichen. Die Stufe 3 eignet sich deshalb nicht für jede Werkstatt, sondern besonders für Betriebe, die Karosseriearbeiten an verunfallten Elektrofahrzeugen ausführen oder Schäden reparieren, bei denen sich die Spannungsfreiheit nicht sicherstellen lässt. Aber auch, um sich als Elektroexperte zu profilieren und Arbeiten unter Spannung für andere Autohäuser zu übernehmen.
Regelwerk
Die allgemein anerkannte Regelungsgrundlage hierzu stammt von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und ist in ihrer Information 200-005 – Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystem – niedergelegt. Die DGUV unterscheidet zwei Anwendungsfälle: Arbeiten in Entwicklung und Fertigung vor Produktionsstart sowie Arbeiten an Serienfahrzeugen (eigensicher oder nicht eigensicher).
Für Kfz-Betriebe ist üblicherweise nur der zweite Punkt relevant. Auch ihn unterteilt die DGUV in drei Gebiete, für die jeweils unterschiedliche Schulungsvorschriften gelten:
- Bedienen von Fahrzeugen: Darunter fallen Tätigkeiten, die auch der Autofahrer selbst ausführen kann – neben dem Einfüllen von Kraft- und Betriebsstoffen einfache Servicearbeiten wie das Auswechseln der Wischerblätter. Mitarbeiter eines Kfz-Betriebs, die damit betraut werden, benötigen eine Einweisung durch einen Fachkundigen für HV-Systeme. Die Dauer der Einweisung richtet sich nach der Art des Fahrzeugs und den auszuführenden Arbeiten.
- Nichtelektrotechnische Arbeiten: Damit sind sämtliche mechanischen Arbeiten, aber auch Reparaturen am 12-V-Bordnetz sowie an den 48-V-Komponenten moderner Hybridautos gemeint. Mitarbeiter können hier in Kontakt mit HV-Komponenten kommen oder diese beschädigen. Deshalb ist eine umfangreichere Unterweisung vorgeschrieben: Je nach Art und Umfang der Arbeiten 0,5 bis 2 UE (UE: Unterrichtseinheit – entspricht 45 min).
- Elektrotechnische Arbeiten: Hierbei handelt es sich um die Fehlersuche an sowie Aus- und Einbau von HV-Komponenten. Für diese brauchen Kfz-Mechatroniker eine Ausbildung von mindestens acht UE Theorie plus vier bis acht UE Praxis. Dies gilt für sogenannte eigensichere Fahrzeuge (üblicherweise Pkw). Arbeiten an nicht eigensicheren Fahrzeugen (etwa Nutzfahrzeuge oder verunfallte Fahrzeuge) erfordern mindestens 40 UE Ausbildung, wenn der Mitarbeiter bereits elektrotechnische Vorkenntnisse im Kfz-Bereich besitzt (etwa Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker). Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten (z. B. Tausch von Batteriezellen) machen weitere Zusatzqualifikationen nötig.