Forderungseinzug

Hartnäckigkeit zahlt sich aus

Erfolgreiche Unternehmer konzentrieren sich in der Regel eher auf die Zukunft als auf die Vergangenheit. In Ausnahmefällen kann es allerdings lohnend sein, sich auch ‚alten Ballast’ noch mal genauer anzuschauen. Und zwar alte, erfolglos gebliebene Vollstreckungsbescheide. Diese sind 30 Jahre gültig und oftmals noch bares Geld wert.

Schulden-Taschenrechner
Ein Blick auf alte Vollstreckungstitel kann sich lohnen. Denn diese sind 30 Jahre lang gültig – eine Zeitspanne, in der sich die Lebens- und Geldsituation des Schuldners durchaus ändern kann. Bild: Thorben Wengert/pixelio.de

Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso, rät Unternehmern, sich in regelmäßigen Abständen mit alten Urteilen oder Vollstreckungstiteln zu befassen, die vor Jahren oder Jahrzehnten ohne Vollstreckungserfolg geblieben sind und in vielen Betrieben nur irgendwo archiviert wurden. Die alten Bescheide können bares Geld wert sein, denn sie sind 30 Jahre lang gültig. Vor diesem Hintergrund hat er einig Tipps zusammengefasst, die sich auszahlen.

Vollstreckungstitel auf Wiedervorlage

30 Jahre sind eine lange Zeitspanne, innerhalb derer sich im Leben eines Schuldners sehr viel tun kann. Ansichten und Lebensumstände können sich drastisch verändern. Vielleicht ist der Schuldner durch Arbeit, Heirat oder Erbschaft zu Geld gekommen. Daher ist es durchaus sinnvoll, in Abständen zu prüfen, ob sich alte Ansprüche auf Grund neuer Gegebenheiten realisieren lassen.

Ermittlungsdienst und Wirtschaftsauskunft

Hat der Betrieb für den Einzug eines Vollstreckungstitel ursprünglich ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt beauftragt, bietet es sich Drumann zufolge an, diesen Auftrag dort fortzusetzen beziehungsweise zu erneuern. Das hat den Vorteil, dass so erneut keine eigene Zeit gebunden wird, wichtige grundlegende Daten bereits vorhanden und bisherige Schritte bekannt sind. Nachdem Informationen zum Schuldner durch Ermittlungsdienstleister und Wirtschaftsauskunft eingeholt wurden, können dann die Ergebnisse vom Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt ausgewertet und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen ausgesprochen werden.

Kostenkontrolle

Zu den Kosten, die durch eine Fortführung eines Auftrags und die entsprechenden Schritte entstehen, sollte man sich vom Anwalt oder Inkassounternehmen vorher beraten lassen. In der Regel räumen Inkassounternehmen für die Bearbeitung von titulierten Forderungen Sonderkonditionen ein.

Vollstreckungsbescheide veräußern

Eine weitere Möglichkeit, aus alten Vollstreckungstiteln doch noch Geld zu machen, ist die Titelveräußerung. Es gibt nämlich Inkassounternehmen, die Gläubigern Titel abkaufen, wenn diese den ganzen Vorgang ein für alle Mal abschließen und nicht 30 Jahre lang den Schuldner immer mal wieder überprüfen möchten. Wer das jedoch in Betracht zieht, sollte sich vorher unbedingt über die Konditionen schlau machen, denn das ankaufende Unternehmen übernimmt ja nicht nur den Titel, sondern auch das volle Ausfallrisiko der Forderung – und das schlägt sich im Ankaufspreis nieder. Auskunft darüber, wer Titel kauft, erteilt der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e. V.

Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht, die Gültigkeit eines Vollstreckungs titels auf 30 Jahre anzusetzen.

Praxisfall

Dass sich Hartnäckigkeit und Geduld auszahlen können, hat Bernd Drumann bei folgendem Fall erlebt, der exemplarisch auch für das Kfz-Gewerbe stehen kann: 2006 hatte ein Mandant eine zahnärztliche Leistung bei einem Patienten erbracht und ihm diese in Rechnung gestellt. Leider zahlte der Patient nicht, auch nicht nach Mahnung. Zeitnah wurde die Bremer Inkasso daraufhin mit dem Einzug der Forderung beauftragt und schöpfte alle zur Verfügung stehenden vorgerichtlichen Mittel aus. Leider ohne Erfolg. Auch das gerichtliche Mahnverfahren brachte als Ergebnis nur den Vollstreckungstitel. Doch auch mit dem Titel konnte die Forderung mittels Zwangsvollstreckung nicht realisiert werden. Beim Schuldner war schlichtweg absolut nichts zu holen. Dem Mandanten wurde daraufhin die vereinbarte Nichterfolgspauschale sowie reale Auslagen (Porto, Telefonate etc.) in Rechnung gestellt und die Akte geschlossen.

Doch der Gläubiger blieb hartnäckig und prüfte in regelmäßigen Abständen die Lebenssituation des Schuldners. Nachforschungen über einen eingeschalteten Ermittlungsdienst ergaben schließlich, dass sich der Schuldner finanziell gefangen zu haben schien und seit geraumer Zeit einer geregelten Arbeit in Vollzeit nachging. Schlussendlich konnte eine Lohnpfändung erreicht werden. Mit monatlichen Teilbeträgen wird die Forderung nach 9 Jahren doch noch peu à peu beglichen.

Reelle Chance auf Erfolg

Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht, die Gültigkeit eines Vollstreckungstitels auf 30 Jahre anzusetzen. Bernd Drumann ist sich sicher, dass viele Forderungen auch noch nach Jahren nur deshalb nicht mehr realisiert werden, weil Gläubiger völlig vergessen haben, dass sie einen Vollstreckungstitel besitzen oder aber wissentlich die Forderung aufgegeben haben, weil sie es leid sind, ihrem Geld hinterher zu laufen.

 

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