Die Handynutzung von Werkstattmitarbeitern führt in Kfz-Betrieben immer wieder zu Diskussionen. Arbeitnehmer wollen für private Notfälle erreichbar sein. Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass ihre Mitarbeiter sich auf die Arbeit konzentrieren und sich nicht während der Arbeitszeit ablenken lassen. Wie weit darf ein Handyverbot am Arbeitsplatz reichen?
Denkt man als Kfz-Betrieb über ein Handyverbot am Arbeitsplatz nach, gilt es zu unterscheiden:
Achtung: Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich allein auf arbeitsrechtliche, nicht aber auf datenschutzrechtliche Fragestellungen.
Die wichtigsten Fragen zum Handyverbot
Kann die private Nutzung von Diensttelefonen verboten werden?
Da Arbeitnehmer auch mit Kunden Rücksprache halten müssen (z. B. wenn der Reparaturauftrag erweitert werden muss) und dies am effektivsten per direktem Kontakt erfolgt, lohnt es sich durchaus, ein Betriebstelefon bereitzustellen. In diesem Fall darf der Arbeitgeber dessen private Nutzung vollkommen untersagen, aber auch umgekehrt: Er darf die ausschließliche Nutzung zu betrieblich veranlassten Zwecken anordnen.
Praxistipp: Arbeitgeber können dies durch ihr Weisungsrecht ausüben und benötigen dafür keine Einwilligung des Arbeitnehmers. Um Unstimmigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt es sich, dies schriftlich festzuhalten und entweder als Betriebsaushang für alle zugänglich zu machen oder jedem Arbeitnehmer ein gesondertes Schreiben auszuhändigen.
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