Schadenersatz

Haftungsfalle Schlüsselbriefkasten

Wer einen Autoschlüssel aus dem Werkstattbriefkasten fischen konnte, hat leichtes Spiel, das dazu gehörende Fahrzeug zu entwenden. Bild: Lindau

Wer zahlt, wenn Autoschlüssel aus dem Briefkasten und damit das Kundenfahrzeug gestohlen werden und keine Vollkasko besteht? Muss die Werkstatt haften oder ist es das Problem des Kunden?

In vielen Werkstätten ist es gang und gäbe, dass Kunden außerhalb der Geschäftszeiten ihren Wagen auf den Hof stellen und den Schlüssel in den Briefkasten werfen. Eigentlich eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Aber was ist, wenn Schlüssel und Fahrzeug gestohlen werden? Wer zahlt den Schaden? Insbesondere, wenn keine Vollkaskoversicherung vorhanden ist, die unter bestimmten Voraussetzungen zahlen muss, siehe Krafthand 17/2021? Ist dann etwa der Kfz-Betrieb der Dumme?

krafthand-Rechtsexpertin Anna Rehfeldt erläutert, dass die Frage der Haftung in solchen Fällen von verschiedenen Faktoren abhängt, die je nach Einzelsituation gesondert zu beachten sind. Folgende Fallkonstellationen sind demnach denkbar:

1. Die Werkstatt haftet.

2. Der Kunde haftet.

3. Die Versicherung des Kunden zahlt und greift auf den Kfz-Betrieb zurück.

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