Rückrufaktion des Autoherstellers

Haftungsfalle für Kfz-Werkstätten

Eine Werkstatt ist verpflichtet, sich über Rückrufaktionen der Fahrzeughersteller zu informieren. Dabei muss sie nicht alle denkbaren Quellen heranziehen. Mindestens sollte jedoch die Internetseite des Herstellers eingesehen oder aber der Suchdienst des Kraftfahrtbundesamts genutzt werden. Bild: Dreher

Bezeichnen sich Werkstätten als Fachwerkstatt einer oder mehrerer Marken, müssen sie sich über Rückrufaktionen des Herstellers selbstständig informieren. Das gilt auch für freie Werkstätten und auch dann, wenn das Kundenfahrzeug ein Grauimport ist.

Was ist passiert? Ein Käufer erwarb im Oktober 2010 ein Fahrzeug der Marke Dodge RAM Truck 1500. Für den Wagen gibt es in Deutschland weder ein autorisiertes Händlernetz noch eine Niederlassung des Herstellers. Der Wagen wurde vielmehr in den USA hergestellt und im Wege eines Grauimports nach Deutschland überführt. Die beklagte Kfz-Werkstatt warb damit, eine autorisierte Fachwerkstatt unter anderem für Fahrzeuge der Marke Dodge zu sein.


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