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Mitgebrachte Ersatzteile

Haftet die Werkstatt?

Bild: Fotolia

Werkstätten, die vom Kunden selbst besorgte Ersatzteile verbauen, müssen einige Regeln beachten. Dazu zählen die rechtlichen Aspekte hinsichtlich der Haftung, der Aufklärungs- und Beweispflicht sowie der Bauteilprüfung. Rechtsanwältin Anna Rehfeldt gibt exklusiv in KRAFTHAND hilfreiche Tipps.

Immer häufiger kaufen sich Werkstattkunden die Ersatzteile für ihren Pkw im Internet und lassen sie dann vor Ort von der Werkstatt einbauen. Für Kunden scheint dies zunächst eine günstige Alternative zu sein. Dass bei preiswerter (Import-)Ware aber oftmals die Qualität, die Passform oder die Lebensdauer der Teile leidet, wird meist erst im Schadensfall deutlich. Für Kunden ist hingegen oft sofort klar: Schuld ist die Werkstatt! Was aber gilt rechtlich? Und wie können sich Werkstattbetreiber schützen? Haftungsrisiken kommen für Werkstätten aus verschiedenen Gründen in Betracht:


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