Osram H7-LED Nachrüstsatz
Lichttechnik

H7-LED-Einbau – jetzt legal?

Die LED-Lampen des Nachrüstsatzes bieten im Vergleich zu Halogenlampen mehr Helligkeit, eine längere Lebensdauer und eine höhere Farbtemperatur. Bilder: Guranti

Vielen Autofahrern ist es beim Gebrauchtwagenkauf wichtig, mit welcher Beleuchtung das begehrte Modell ausgestattet ist. Herkömmliche H4- und H7-Lampen jedenfalls locken kaum einen mehr hinter dem Ofen hervor. Seit Ende 2020 gibt es mit den LED Night Breaker aber LEDs im H7-Format zum Nachrüsten. KRAFTHAND hat sie in einen VW Polo verbaut und getestet.

LEDs, die sich anstelle von Halogenbirnen direkt in vorhandene Scheinwerfer einsetzen lassen, gibt es schon länger. Auf dubiosen Ersatzteilmärkten und im Internet werden sogenannte LED-Retrofits meist zu verlockenden Preisen angeboten. Allerdings sind diese Glühkörper allesamt illegal, ihre Lichtausbeute ist sehr mager, die Blendgefahr dagegen extrem hoch.

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Die Night Breaker H7-LED von Osram hat den Angaben zufolge als erste LED-Nachrüstlampe die umfangreichen Prüfverfahren des TÜV Süd bestanden. Das heißt: Sie hat eine Straßenzulassung im Sinne einer allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG). Damit stellt sie für die geprüften Fahrzeugmodelle einen legalen Ersatz für H7-Halogenbeleuchtung dar.

Die längere Bauart ist der Grund, warum die H7-LED nicht in jeden Scheinwerfer passen.

Die Straßenzulassung gilt ausschließlich für ausgewiesene Fahrzeugmodelle (typspezifische Zulassung), die in Deutschland zugelassen sind. Die aktuelle Liste gibt es unter www.osram.de/LEDcheck. Das bedeutet, der TÜV Süd hat die LED Night Breaker im Scheinwerfer jedes Fahrzeugmodells getestet und geprüft, ob sie die lichttechnischen Anforderungen für die Zulassung erfüllt. Damit können Kfz-Werkstätten beispielsweise die Halogen-Frontbeleuchtung ihrer Gebrauchtwagen oder bei Unfallreparaturen an Kundenfahrzeugen gesetzeskonform auf den neuesten Stand der Technik bringen.


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