Besitzern historischer Fahrzeuge winkt eine kräftige Steuerersparnis, wie aus Informationen der KÜS hervorgeht. Der Bundesrat hat eine Verordnung erlassen, nach der historische Fahrzeuge mit H-Kennzeichen auch mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden können.
Zwar hatte ein ausgestelltes H-Kennzeichen bislang einen günstigen Steuertarif zur Folge. Die Kfz-Steuern musste aber, wie bei modernen Fahrzeugen auch, für das komplette Jahr entrichtet werden – worüber sich viele Besitzer historischer Fahrzeuge ärgerten, die ihre Oldtimer hauptsächlich in den Sommermonaten fahren.
Der Bundesrat hat nun eine Verordnung erlassen, nach der historische Fahrzeuge mit H-Kennzeichen auch mit einem Saisonkennzeichen – also für wenige Monate im Jahr – angemeldet werden können. Diese Kombination war bisher unzulässig.
Mit 350.000 angemeldeten Fahrzeugen mit H-Kennzeichen hatte im Jahr 2016 die Anzahl der Oldtimer auf unseren Straßen den Höchststand erreicht. Es wird wohl noch ein paar Wochen dauern, bevor die Verordnung in die Praxis umgesetzt wird. Dies geschieht in der Regel mit der Veröffentlichung der Bundesratsverordnung im Amtsblatt.