In Deutschland in Verkehr gebrachte Leuchtmittel für Kraftfahrzeuge müssen eine Bauartgenehmigung vorweisen. Dem Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) zufolge haben in der jüngeren Vergangenheit Internetshops verschiedentlich Leuchten ohne entsprechende E-Kennzeichnung angeboten. Damit liegen Rechtsverstöße vor, gegen die der GVA juristisch vorgeht.
GVA-Präsident Hartmut Röhl: „GVA-Mitglieder verhalten sich rechtskonform und verkaufen keine Leuchtmittel ohne E-Kennzeichnung. Indem aber andere Unternehmen gegen geltendes Recht verstoßen, verschaffen sie sich einen rechtswidrigen Vorteil. Im Interesse der Autofahrer, der Verkehrssicherheit und unserer Mitglieder gehen wir als berufsständische Vereinigung des freien Kfz-Teilehandels gegen diese schwarzen Schafe im Internet vor.“
Verkaufsverbot lässt sich nicht umgehen
Oft werden im Internet Teile ohne E-Kennzeichnung unter Hinweisen wie „Nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung“ angeboten. Gemäß Urteilen des OLG Hamm aus den Jahren 2013 (Az. 4 U 26/13) und 2014 (Az. I 4 U 127/13) ändert das nichts am Verbotstatsbestand, da dafür lediglich die objektive Eignung der Produkte relevant ist.
Viele Autofahrer kaufen aber dennoch diese in Deutschland nicht zugelassenen Teile. Röhl über die Gefahren: „Den Autofahrern ist häufig nicht bewusst, dass sie zum einen riskieren, sich und andere Verkehrsteilnehmer damit in Gefahr zu bringen, und zum anderen, dass bei der Verwendung nicht bauartgenehmigter Teile die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen kann."