Der GVA befindet sich derzeit in einer juristischen Auseinandersetzung mit Kia Motors Deutschland. Hierbei geht es um drei Formulierungen in Garantie- und Serviceheften für Kia-Fahrzeuge. Die Formulierungen sind nach Ansicht des GVA wettbewerbswidrig. Laut GVA sollen Kunden davon abgehalten werden, Leistungen und Produkte freier Werkstätten in Anspruch zu nehmen.
Durch die Aussagen werde der Wettbewerb gestört, so der GVA. Immerhin befinden sich die Service- und Garantiehefte dauerhaft in den Fahrzeugen und werden vom Autobesitzer immer wieder zu Rate gezogen, wenn es um mögliche Garantiefragen geht.
Warnung vor Ersatzteilen des freien Marktes
Die besagten Formulierungen enthalten nach Angaben des GVA zivil- und kartellrechtlich unwirksame Behauptungen bezüglich der Mobilitätsgarantie der Fahrzeuge. Darüber hinaus werde unzulässigerweise vor der Verwendung von Ersatzteilen des freien Marktes gewarnt. Die Unwirksamkeit der Behauptungen der Mobilitätsgarantie sei von Kia bereits vor Jahren akzeptiert worden, so der GVA weiter. So habe Kia bereits im Jahr 2009 eine rechtsverbindliche Unterlassungserklärung diesbezüglich abgegeben. Jedoch sei in der Folgezeit gegen diese Unterlassungserklärung vielfach verstoßen worden.
Aufgrund dieses Verhaltens sieht sich der GVA nun gezwungen, direkt an die Vertragshändler und Servicepartner von Kia heranzutreten und sie zur Abgabe von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen aufzufordern, die auch Maßnahmen zur Störungsbeseitigung enthalten.
Auf Anfrage von KRAFTHAND wollten sich weder der GVA noch Kia zur Sache äußern. Man befinde sich in einem ’schwebenden Verfahren‘.